Klageeinreichung über sozialverband

Ein Mitglied des Sozialverbandes möchte über diesen Klage einreichen w/ Ablehnung GdB; dafür wird von dem Mitglied eine Gebühr von € 80,-- erhoben.
Wird diesem Mitglied jedoch einen Tag säter vom Sozialverband mitgeteilt, seine Klage hätte wenig Aussicht auf Erfolg und es wird vom Klageweg abgeraten,
kann das Mitglied die bezahlten € 80,-- zurückfordern?

Nein kann man nicht… aber sollen sie das Mitglied denn belügen? Ihre Arbeit haben sie ja gemacht, auch wenn das Ergebnis demjenigen nicht gefällt.

Hallo.

dafür wird von dem Mitglied eine Gebühr von € 80,-- erhoben.

Nein, nicht dafür! Einen solchen „Service“ (hier: Klageerhebung) bieten die Sozialverbände nur für Mitglieder an, sprich: Wenn man will, dass die für einen die Klage „übernehmen“, muss man dem Verband beitreten - und der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt nun mal so um die 80 EUR. Ich würde daher wetten, dass …

Wird diesem Mitglied jedoch einen Tag später vom Sozialverband mitgeteilt, seine Klage hätte wenig Aussicht auf Erfolg und es wird vom Klageweg abgeraten, kann das Mitglied die bezahlten € 80,-- zurückfordern?

Das wird darauf ankommen, was die Satzung für diesen Fall sagt. Also: Satzung lesen!

Grüße Cornetto