Klageeinreinreichung bei Gericht formlos ?

Möchte fragen ob eine Klage bei Gericht formlos eingereicht werden kann.

Und zwar sowohl bei AG (Streitwert 5000Euro).

Z.B. läuft am Jahresende für viele Anleger wieder die Einklagefrist für nicht gezahlte Zinsen aus (ich nenne hier mal als Beispiel die Republik Argentinien).

Die exakten Ansprüche korrekt zu formulieren dürte kein Problem sein (und hundertfach in Parallelprozessen durchgeführt). Und wer falsche Ansprüche geltend macht wird selber den Schaden tragen.

Frage ist einfach ob es Formvorschriften gibt (also Formulare wie bei einer Einkommenssteuererklärung) und ob eine Klage auch per Fax eingereicht werden kann.

Möchte fragen ob eine Klage bei Gericht formlos eingereicht
werden kann.

Dann frag doch!

Und zwar sowohl bei AG (Streitwert 5000Euro).

Der Unterschied liegt hier nicht in der Form, sondern in der Postulationsfähigkeit, d.h. der Fähigkeit, eine Prozesshandlung wie etwa eine Klageerhebung wirksam vorzunehmen. Das können am Landgericht nur Anwälte, beim Amtsgericht kann das jedermann.

Frage ist einfach ob es Formvorschriften gibt (also Formulare
wie bei einer Einkommenssteuererklärung)

Nein, Formulare nicht (außer über die Vermögensverhältnisse beim PKH-Antrag), aber eine Form muss schon gewahrt werden.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/253.html

und ob eine Klage
auch per Fax eingereicht werden kann.

Ja.