Klageerhebung mittels öffentlicher Zustellung

Guten Tag,

A wohnt seit Jahren im europäischen Ausland und hat sich in Deutschland ordnungsgemäss abgemeldet. Nun hat er Kenntnis, dass ein Inkassounternehmen Forderungen eintreiben möchte. Da A Sicherheit bezüglich etwaiger Verjährung sucht, ergibt sich nun folgende Situation: Ein Mahnverfahren wird durch § 688 Abs 2 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen, aber durchaus könnte in der Vergangenheit durch B fristgerecht eine Klageerhebung mittels öffentlicher Zustellung ein Titel erlangt worden sein. Wie kann A davon Kenntnis erhalten?

Hallo

A wohnt seit Jahren im europäischen Ausland und hat sich in
Deutschland ordnungsgemäss abgemeldet. Nun hat er Kenntnis,
dass ein Inkassounternehmen Forderungen eintreiben möchte. Da
A Sicherheit bezüglich etwaiger Verjährung sucht, ergibt sich
nun folgende Situation: Ein Mahnverfahren wird durch § 688 Abs
2 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen, aber durchaus könnte in der
Vergangenheit durch B fristgerecht eine Klageerhebung mittels
öffentlicher Zustellung ein Titel erlangt worden sein. Wie
kann A davon Kenntnis erhalten?

Die öffentliche Zustellung wird bei dem Gericht beantragt, welches für die Streitentscheidung zuständig ist (zB. Gericht der belegenen Sache bei Grundstücken). Ist der Wohnsitz des Beklagten für die Zuständigkeit entscheidend, wird die Zustellung idR. bei dem Gericht beantragt, bei dem der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte.

Bei diesen Gerichten könnte man also nachfragen.

Gruß
Dea