Klageerweiterung: Welche Formulierung?

Hallo zusammen,

vor dem Arbeitsgericht soll eine bereits eingereichte Klage um zusätzliche Antragspunkte erweitert werden. Der Gütetermin für die bisherigen Klagepunkte stünde noch bevor. Welche „Schlüsselsätze“ sollte man formulieren und welchen Antrag muss man stellen, damit über den bisherigen Teil in einem Teilurteil entschieden werden kann?

Gruß
Jens

Hallo,

vor dem Arbeitsgericht soll eine bereits eingereichte Klage um
zusätzliche Antragspunkte erweitert werden. Der Gütetermin für
die bisherigen Klagepunkte stünde noch bevor. Welche
„Schlüsselsätze“ sollte man formulieren und welchen Antrag
muss man stellen, damit über den bisherigen Teil in einem
Teilurteil entschieden werden kann?

Da gibt es keine „Schlüsselsätze“ oder gesonderten Anträge. Ein Teilurteil kann dann ergehen, wenn die Sache selbständig entscheidbar und zudem entscheidungsreif ist. Das hängt also von dem Inhalt des insgesamt rechtshängigen Rechtsstreits und davon ab, ob der entsprechende Teil prozessual so weit aufbereitet ist, dass darüber entschieden werden kann.

Das kann hier natürlich nicht festgestellt werden.

Gruß
Dea

Hallo,

Da gibt es keine „Schlüsselsätze“ oder gesonderten Anträge.
Ein Teilurteil kann dann ergehen, wenn die Sache selbständig
entscheidbar und zudem entscheidungsreif ist. Das hängt also
von dem Inhalt des insgesamt rechtshängigen Rechtsstreits und
davon ab, ob der entsprechende Teil prozessual so weit
aufbereitet ist, dass darüber entschieden werden kann.

Naja, aber man sollte doch zumindest irgendwo zu erkennen geben, dass man die Klage erweitern will und ein Teilurteil muss doch auch beantragt werden. Oder erlässt das Gericht ohne Antrag ein Teilurteil?

Hallo,

Naja, aber man sollte doch zumindest irgendwo zu erkennen
geben, dass man die Klage erweitern will

Das war ja nicht gefragt. Aber ja, eine Klageerweiterung muss genau so wie eine Klageeinreichung bei Gericht erhoben werden.

und ein Teilurteil
muss doch auch beantragt werden. Oder erlässt das Gericht ohne
Antrag ein Teilurteil?

Jupp, das macht es einfach so. Man kann es natürlich anregen, aber das ist keine Voraussetzung.

Gruß
Dea

Hi,

Das war ja nicht gefragt. Aber ja, eine Klageerweiterung muss
genau so wie eine Klageeinreichung bei Gericht erhoben werden.

Das Problem bei unbekannten Themengebieten ist ja schon allein, dass die Fragen wegen Unkenntnis eben nicht präzise gestellt werden können :wink:

Gehen wir als mal in die Praxis, vielleicht wird es dann klarer: Wenn also Lieschen Müller schreibt
„KLAGEERWEITERUNG
Hiermit erweitere ich meine Klage ‚Müller./.Maier 01 A 234/56‘ vom 01.01.1970 um die folgenden Antragspunkte
5. …
6. …
7. …
und bitte ggf. um den Erlaß eines separaten Teilurteils für die Ursprungsklage und die Klageerweiterung.“

würde der Rechtspfleger, oder wer auch sonst immer beim ArbG die Post bearbeitet, das verstehen?

:wink:
Gruß
Jens

Gehen wir als mal in die Praxis, vielleicht wird es dann
klarer: Wenn also Lieschen Müller schreibt
„KLAGEERWEITERUNG
Hiermit erweitere ich meine Klage ‚Müller./.Maier 01 A 234/56‘
vom 01.01.1970 um die folgenden Antragspunkte
5. …
6. …
7. …
und bitte ggf. um den Erlaß eines separaten Teilurteils für
die Ursprungsklage und die Klageerweiterung.“

würde der Rechtspfleger, oder wer auch sonst immer beim ArbG
die Post bearbeitet, das verstehen?

Also in einem rein theoretischen Fall würde ein theoretischer Richter das wohl schon verstehen.
Ob damit alle Voraussetzungen erfüllt sind, die für eine Klageerweiterung notwendig sind, kann ich natürich nicht sagen. Aber der Antrag auf Klageerweiterung und Teilurteil wäre verständlich.

Alles weitere kann nur ein Anwalt sagen, der mit der theoretischen Sache konkret befasst wäre.

Gruß
Dea

Ob damit alle Voraussetzungen erfüllt sind, die für eine
Klageerweiterung notwendig sind, kann ich natürich nicht
sagen. Aber der Antrag auf Klageerweiterung und Teilurteil
wäre verständlich.

Dann habe ich diese Teilerklärung verstanden :wink:
Welche Voraussetzungen gelten denn für eine Klageerweiterung, jetzt mal abgesehen von so elementaren Dingen wie Zuständigkeit des Gerichts und fristgerechter Eingang?

Gruß
Jens

Ob damit alle Voraussetzungen erfüllt sind, die für eine
Klageerweiterung notwendig sind, kann ich natürich nicht
sagen. Aber der Antrag auf Klageerweiterung und Teilurteil
wäre verständlich.

Dann habe ich diese Teilerklärung verstanden :wink:
Welche Voraussetzungen gelten denn für eine Klageerweiterung,
jetzt mal abgesehen von so elementaren Dingen wie
Zuständigkeit des Gerichts und fristgerechter Eingang?

Also die allgemeinen Anforderungen an Schlüssigkeit und Begründetheit einer Klage darzulegen, sprengt hier nun doch das Forum und würde insbesondere eine konkrete Rechtsberatung darstellen. Da muss schon der Anwalt vor Ort etwas zu sagen.

Gruß
Dea