Klageerweiterung

Hallo,

ich habe gegen eine Mieterin ein Gerichtsverfahren laufen.
Die Mieterin hält seit Januar 2003 jeden Monat 120,00 € Miete mit der Begründung, das ihre Wohnung nach einem Wasserschaden nicht mehr zu 100% bewohnbar wäre, da sich der Holzboden heben würde.
Der damalige Wasserschaden wurde von der Mieterin selbst verursacht und meine Versicherung hat den kompletten Schaden an der unteren Wohnung bezahlt und bei der genannten Mieterin nach Begutachtung durch eine Fachfrima festgestellt, das der Boden dort keinen Schaden genommen hat.
Nach der ersten Verhandlung hat der Richter nun einen Gutachter bestellt, um zu klären, hat sich der Boden durch den damaligen Wasserschaden gewölbt oder nicht.
Bei Eintreten des Wasserschadens konnten wir noch nicht nachweisen, das die Mieterin am Syphon ihrer Badewanne manipuliert hat, aber nach Recherchen im Haus, hören wir nun, dass sie ihre Blumen in der Badewanne umgetopt hat und danach der Abfluss verstopft war.
Sie hat einen Bekannten gerufen, dessen Adresse ich jetzt auch habe, und dieser hat den Abfluss geöffnet, nur die Badewanne hatte keine Revisionsklappe, so das von unten nicht gegen gehalten werden konnte
und nach dem ersten Bad danach ergoss sich die ganze Füllung nach unten in die Wanne.

Nun die Frage kann ich meine Klage erweitern auf Feststellung wer den Schaden verursacht hat, es kann ja sein, dass der Gutachter zu dem ergebniss kommt, das der Boden doch Schaden genommen hat durch den Wasserschaden ??

Gruß

Jacy

Hallo Jaclyn,

diese Frage kann einzig und allein Dein Anwalt klären, der die Aktenlage kennt und auch den exakten Auftrag an den Gutachter. Mit Sicherheit hat der Gutachter auch festzustellen, wie es zu dem Schaden gekommen ist, denn wenn es um die Zurückweisung einer Mietminderung geht, muss letztlich auch geklärt werden, wer den Mangel/Schaden verursacht und demzufolge zu tragen hat.

Gruss Günter