Klagefrist bald überschritten ? unfallversicherung

hallo,

die unfallversicherung hat vor knapp 6 monaten den leistungsanspruch abgelehnt. in den avb steht folgender paragraph:

"§19 Klagefrist
Wird ein Anspruch auf Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht, nachdem der Versicherer
ihn unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
"

die frist läuft ende nächster woche ab.
ist da dringend was zu machen?

Hallo!

die frist läuft ende nächster woche ab.
ist da dringend was zu machen?

Klage einreichen vielleicht?

Klage einreichen vielleicht?

frist läuft nächsten Freitag ab. Bekommt man sowas noch schnell auf die Reihe? Gleich am Montag zu einem Anwalt oder kann ich selber klagen?

Hallo nochmal!

Klage einreichen vielleicht?

frist läuft nächsten Freitag ab. Bekommt man sowas noch
schnell auf die Reihe?

Ich kann ja nur für mich selbst sprechen … und ich brauche, wenn ich alle Fakten und Unterlagen beisammen habe, ganz bestimmt keine ganze Woche für eine einzige Klageschrift.

Gleich am Montag zu einem Anwalt oder
kann ich selber klagen?

Wie, „ich selber“? Du wirst doch hier keinen konkreten Fall besprechen wolllen?

Also wenn Du selbst klagen wolltest, hinge es davon ab, ob Du mehr oder weniger als EUR 5.000,- haben wolltest. Mehr => nur mit Anwalt, weniger => geht auch ohne, aber wenn man keine Ahnung hat (im Gegensatz zu den Leuten bei der Versicherung) definitiv in die Hose.

geht um mehr als 100 TE.

„Wird ein Anspruch auf Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht“

Gilt das Datum des Einschreibens mit dem der Anwalt die Klageschrift weggeschickt oder gilt das Datum wann das Gericht die Klageschrift bearbeitet?