hallo.
angenommen,jemand hat gegen einen mahnbescheid widerspruch eingelegt.
wie lange hat der gläubiger zeit um mit einer klage seine vermeintlichen ansprüche durchzusetzen.
vielen dank für eure antworten.
mfg willi
hallo.
angenommen,jemand hat gegen einen mahnbescheid widerspruch eingelegt.
wie lange hat der gläubiger zeit um mit einer klage seine vermeintlichen ansprüche durchzusetzen.
vielen dank für eure antworten.
mfg willi
hi willi,
bis der anspruch verjährt ist. der mahnbescheid kann die verjährung sogar gehemmt haben (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). zur fristenberechnung benötigt man natuerlich konkrete angaben (anspruchsfälligkeit, art des anspruchs, tag der zustellung des mahnbescheides, art&tag der letzten handlung der mahnenden partei)…
mfg vom
showbee
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