Klagefristen bei Praktika - welche gibt es da wo?

Guten Tag,

ich recherchiere grade für meine Diplomarbeit zum Thema Praktikanten. Ich suche nach den Klagefristen, die für ehemalige Praktis gelten und wo die gesetzlich geregelt sind. Wichtig sind vor allem die Punkte Kündigung und Gehalt, denk ich mal.

Es gibt ja 2 Praktikantengruppen. Die echten Praktis, die nach BBiG bezahlt werden müssen, und die, die sich eigentlich in einem Arbeitsverhältnis befinden.

Was ich bisher gefunden hab, passt alles nicht so recht zusammen:

„Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis verjähren in drei Jahren ab dem Ende jenes Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.“ - das gilt für alle Arbeitnehmer"

„Praktikanten können bis zu 2 Monate nach Ausscheiden aus dem Unternehmen gegen eine zu geringe Entlohnung klagen.“

„Eine Kündigungsschutzklage kann in Betracht kommen, wenn das Praktikum rechtlich ein Arbeitsverhältnis ist. Dann kann das Vertragsverhältnis nicht ohne weiteres durch den Arbeitgeber beendet werden. Aber: Hier muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhoben werden.“

„Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeits-verhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.“

Was stimmt denn nun? Ich hab über eine Stunde land rumgegoogelt und finde leider die richtigen Gesetze nicht.

Herzlichen Dank!
Katja A.

Hallo,

sorry, da kann ich nicht weiterhelfen. Ich bin in dem Bereich Arbeitsrecht und Personal lediglich „Interessierter“. Bitte bei der Auswahl drauf achten. :wink:

Viele Grüße
Markus

Hallo,
diese Frage richtet sich in aller Erste Linie einmal danach, welche Form des „Arbeitsverhältnisses“ dem Praktikum zugrunde liegt. Eine definitive Antwort hierauf kann ich Dir leider nicht geben, aber evtl. hilft Dir dieser Link weiter !

http://www.streifler.de/praktikum-3A-wann-koennen-pr…

Beste Grüße aus Hamburg

Christian Waldheim

Liebe Katja,

ich weiß leider auch keine direkten Gesetzesverweise und füge einen Text bei, der m.E. noch am klarsten Hinweise gibt:

http://www.kuendigung-blog.de/arbeitsrecht/kundigung…

(Ich wollte den Text hier einkopieren aber das wer-weiss-was-System fand den Text zu lang und löschte ihn automatisch.)

Somit ergibt sich doch nur die Klärung der Frage „echtes Arbeitsverhältnis oder nicht“. Wenn Sie bei Ihren Google-Recherchen auf Gerichtsurteile zurückgreifen können, müsste Näheres in den Begründungen zu finden sein.

Wenn Sie das Problem gelöst bekommen würde mich die Lösung auch interessieren.

Danke, den Link hab ich auch schon gesehen, sobald ich was rausgefunden habe, werde ich es posten!

Hej Katja,

ich verstehe das Problem so, dass hier in erster Linie die Frage zu klären ist, inwiefern ein Praktikum oder ein regulärer Arbeitsvertrag (bzw. ein Arbeitsverhältnis) vorliegt. Das klärt normalerweise der Vertrag. Um genau von jenen Ansprüchen freigestellt zu werden, machen Unternehmen Praktikumsverträge. Gibt es diesen nicht, greifen reguläre arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Danach würde sich die Beantwortung Deiner Fragen richten.

Viele Grüße,
Christiane