Klagegrund nicht mehr vorhanden

Hallo zusammen,

ich habe mal einige grundsätzliche Fragen zum Thema Klagen bzw. Verklagen.

Person/Firma A fordert Person/Firma B unter angemessener Fristsetzung zu irgendetwas auf (Nachbesserung einer verkauften Ware die defekt ist, Regulierung eines Schadens, usw…). B reagiert innerhalb dieser Frist NICHT. A reicht daraufhin Klage ein. Unmittelbar nachdem die Klage eingereicht wurde, kommt B der Aufforderung von A nach.

Dazu folgende Fragen: Entstehen hier Kosten (Anwalt, Gericht, usw…)? Muss A diese Kosten tragen, weil A geklagt hat, das vermeintliche Unrecht aber nun schon nicht mehr vorhanden ist? Oder B, weil A zu Recht geklagt hat und B einfach zu langsam war?

Danke und Gruß
Daniel

Hallo!

Es geht doch nicht darum wer geklagt hat, sondern darum, wer den Grund für Klage geliefert hat.
Frist verstrichen = B muss auch noch kommende Kosten tragen. Nämlich den eigenen Anwalt, der das Klageschreiben verfasst hat und die Gerichtskosten, falls da nach der Rücknahme noch welche anfallen sollten.
Die Kosten muss B zahlen.  Notfalls muss man auch die wieder im Klageweg eintreiben.
Dabei entstehen wieder Kosten, die B tragen muss usw.

Aber die natürlich A immer vorher auslegen muss. Und kann B nicht zahlen, ist das Geld weg.

MfG
duck313

Hallo!

[…]
Nämlich den eigenen Anwalt, der das Klageschreiben verfasst
hat und die Gerichtskosten, falls da nach der Rücknahme noch
welche anfallen sollten.

Also würde A seine Klage zurücknehmen (müssen)?

Die Kosten muss B zahlen.  Notfalls muss man auch die wieder
im Klageweg eintreiben.

Und erneut klagen? Verstehe ich Dich da richtig?

Dabei entstehen wieder Kosten, die B tragen muss usw.
[…]

Greetz
T.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Erledigungserkl%C3%A4rung