Klagekosten

Hallo zusammen,

falls jemand eine Klage gegen z.B. eine Werkstatt oder Ähnliches erheben will, wer trägt dann die Kosten für die Klage und wie hoch wären diese?

Es wird davon ausgegangen, dass der Kläger gewinnt.
Als Streitwert wird eine fiktive Summe von 1500€ angenommen.

Gruß

WS

Tachen,

es gibt im Internet mehrere Anwaltskostenrechner, z. B.:

http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrec…

Hier kann man sich die Kosten ca. ausrechnen lassen. Ob der Kläger oder der Beklagte die Kosten übernehmen muß, oder die Kosten aufgeteilt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Gruß

Tina

  1. wer trägt dann die Kosten für die Klage

Aus Sicht des Gerichts ist der Kläger der Kostenschuldner. Zahlt er die Gebühren nicht, kommt es auch nicht zur Verhandlung.

Wenn der Kläger gewinnt, kann er sich die Kosten vom Beklagten (in aller Regel) zurückholen.

  1. und wie hoch wären diese?

195 Euro, das sind aber die reinen Gerichtskosten, also ohne Anwaltskosten.

Levay

Gehört zwar nicht hierhin ich bin mal so frei
Wenn das ein Innungsbetrieb ist dann gibts Schlichtungsstellen
Deren Sprüche sind für den Betrieb bindend.
Dem Kunden bleibt der Klageweg dabei offen…

wollt ich nur mal anregen

Ulf.

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