Guten Tag,
wir haben durch ein Dienstleistungunternehmen verschiedene Bauarbeiten auf dem Grundstück unseres „neuen Hauses“ erledigen lassen. Diese wurden so schlecht ausgeführt, dass wir dadurch nun Probleme mit den weiteren Bauausführungen und mit Grenzverletzungen an Nachbargrundstücken haben. Schon während der Arbeiten ließ der Bauunternehmer erkennen, dass er Insolvent ist und die Firma über seine Frau läuft. Er scheint auch eine leicht kriminelle Vergangeheit zu haben, was man vorher alles nicht wußte. Nun meine Frage: lohnt es sich so eine Firma auf Schadensersatz zu verklagen? Es geht hier Schätzungsweise um ca. 2000 Euro, oder würde man sowieso nix bekommen? Des weiteren haben wir eine Summe i.H.v 230 Euro einbehalten. Nun droht dieser Bauunternehmer ständig mit anrufen unter falschem Namen, beleidigende E-Mails,
Mahnschreiben mit Zahlterminen die teilweise noch vor dem Absendedatum sind usw. Mittlerweile will er schon 475 Euro haben. Auf unsere Forderungsschreiben reagiert er gar nicht. Wer kann mir einen Tipp geben was ich machen kann? Vielen Dank!
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann läuft die Firma, die Sie mit den Arbeiten beauftragt haben doch unter dem Namen der Frau. Lediglich der Mann, der wahrscheinlich in der Firma der Frau angestellt ist, ist insolvent. Insofern ist meines Erachtens nach nicht die Firma bzw. die Frau (welche Gesellschaftsform hat denn die Firma? Wenn es sich z.B. um eine GmbH handelt, so besteht Ihre Forderung gegen die Firma. Wenn es sich z.B. um ein Einzelunternehmen handelt dann besteht Ihre Forderung gegen den Inhaber)gegen die Sie Forderungen haben insolvent. Insofern stellt sich die Frage mit der Firmen-Insolvenz gar nicht.
Ich habe keine Ahnung welche Kosten bei einer Klage entstehen würden. Aber ich würde dies an Ihrer Stelle vorher abklären und dann entscheiden, ob Kosten und Nutzen in Relation stehen.
MfG
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Da haben Sie recht, die Fa. läuft auf den Namen der Ehefrau und ob die Insolvent ist, weiß ich nicht. Werde mal Ihren Rat befolgen und die Kosten für eine Klage abklären.
MfG