schildere mal kurz mein Anliegen. Habe vor zwei Jahren Kontakt zur einer Bank aufgenommen, mit der Interesse an Genusscheinen.
Die haben mir dann zwei Anleihen und ein Genusschein empfohlen.
Mit insgesamt 15.000 Euro investition bin ich da eingetreten. Jetz hat das Depot ein Gesamtwert von 4.100 Euro.
Was ich jetzt gerne wissen würde, gibt es in solchen Fällen, die möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, wegen falsche Beratung?
Hallo, also erstmal hast du (teuer erkauft) lernen können, dass die Bank"beratung" in Deutschland ein Witz ist, und man denen nicht sein Geld anvertrauen sollte. Traurig aber wahr.
zum Thema: höchstwahrscheinlich musstest du bei der Bank etwas unterschreiben, dass du dir im Klaren bist dass deine Anlage im Totalverlust enden kann usw.
Wenn du das unterschrieben hast, wirst du wohl keine Chance haben, da juristisch vorzugehen, das machen die Banken ja gerade, um in der Hinsicht abgesichert zu sein.
schildere mal kurz mein Anliegen. Habe vor zwei Jahren Kontakt
zur einer Bank aufgenommen, mit der Interesse an
Genusscheinen.
Die haben mir dann zwei Anleihen und ein Genusschein
empfohlen.
und was hat jetzt so massiv an Wert verloren: die Anleihen oder der Genußschein? Wenn es der Genußschein ist, hat sich das ganze sowieso erledigt, weil Du ebensolche ohnehin erwerben wolltest. Da in der Regel Anleihen risikoärmer sind, wirst Du auch in der Hinsicht nichts gewinnen können.
Ich habe den Eindruck, daß Du einen Berater verklagen willst, weil er Dir das verkauft hat, was Du haben wolltest. Ich kann nicht ausschließen, daß Du vor Gericht erreichst, was Du willst, aber für nennenswert wahrscheinlich halte ich das nicht.
Was ich jetzt gerne wissen würde, gibt es in solchen Fällen,
die möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, wegen falsche
Beratung?
Wo soll die denn genau liegen? Ich glaube, Du hast da ganz grundsätzlich etwas mißverstanden. Falschberatung liegt vor, wenn jemand eine kurzfristige, liquide und sichere Anlage tätigen möchte und am Ende eine Kommanditbeteiligung an einem Biotech-Unternehmen aufgeschwatzt bekommt. Sofern die richtige Anlageform empfohlen wurde und die nun dummerweise an Wert verliert, gibt es auch kein Geld, weil es zwar ein Recht auf richtige Beratung aber keines auf Kursgewinne gibt. Wenn Du also das bekommen hast, was Du haben wolltest und was auch Deinen Bedürfnissen entsprach, gibts kein Geld zurück, weil es eben keinen Anspruch auf Gewinne gibt.
Hallo, also erstmal hast du (teuer erkauft) lernen können,
dass die Bank"beratung" in Deutschland ein Witz ist, und man
denen nicht sein Geld anvertrauen sollte. Traurig aber wahr.
Juhu - Bankbashing!
Vertraue einem umgeschulten Hilfsarbeiter im Anzug (Strukti), ist gleich viel besser - der ist ja unabhängig und berät kundenorientiert…keine Ahnung wie die eigentlich Geld verdienen (…)
Die Assetklasse passt, Risikoeinstufung ist die selbe od. zumindest ähnlich sofern es sich nicht um irgendwelche Junkteile handelt. DAs sich niemand vom Marktumfeld abkoppeln kann ist wohl auch klar.
zum Thema: höchstwahrscheinlich musstest du bei der Bank etwas
unterschreiben, dass du dir im Klaren bist dass deine Anlage
im Totalverlust enden kann usw.
Wenn das Anlegerprofil passt und davon kann man ausgehen, wird bei diesem Risikoprofil nichts von Totalverlust stehen (wobei - je nach Genussschein…)
Wenn du das unterschrieben hast, wirst du wohl keine Chance
haben, da juristisch vorzugehen, das machen die Banken ja
gerade, um in der Hinsicht abgesichert zu sein.
Muss nicht sein - die Idiotenmasche („der Berater hat mich gedrängt“, „ich wusste nicht was ich unterschreibe“, „reine Formsache hat er gesagt“) zieht vor Gericht, zumindest hier im schönsten deutschsprachigen Land Mitteleuropas, leider noch (und immer mehr)
Mag ja sein, dass du eine der Ausnahmen bist, alles was ich bisher gehört (und erlebt) habe, ist eine grottenschlechte Bankberatung. Müssen die da am Schalter tatsächlich eine Ausbildung haben oder sind das auch Quereinsteiger? Mein „Berater“ wollte mir damals eine Riesterrente (mit horrenden Kosten) andrehen, hatte selber aber null Ahnung von Riester. (wusste nicht, wer Förderung bekommt etc.)
Muss nicht sein - die Idiotenmasche („der Berater hat mich
gedrängt“, „ich wusste nicht was ich unterschreibe“, „reine
Formsache hat er gesagt“) zieht vor Gericht, zumindest hier im
schönsten deutschsprachigen Land Mitteleuropas, leider noch
(und immer mehr)
Naja, ist schon schwierig im Einzelfall zu entscheiden. Einer über 70-jährigen mit Herzfehler die ich kenne, wurde letztens eine über 12 Jahre aufgeschobene(!) Rentenversicherung angedreht. Da ist die von dir genannte „Idiotenmasche“ wohl auch berechtigt.
Natürlich kann man nicht alles über einen Kamm scheren, aber ich warne stets davor, seinem Berater, sei es bei der Bank oder anderswo blind zu vertrauen. Die Bankberatungen, die ich erlebt habe, waren jedenfalls nicht über Strukki-Niveau. Die müssen eben verkaufen. verkaufen, verkaufen…
Also nicht persönlich nehmen, ich denke dir werden sicherlich auch viele Misstände bei Bankberatungen bekannt sein.