Person A ist 15 Jahre alt.
Dürfte diese nun schon Klage gegen eine Firma führen oder sich einer Sammelklage anschließen?
Wenn ja, wie müsste das dann laufen?
Guten Tach!
Person A ist 15 Jahre alt.
Dürfte diese nun schon Klage gegen eine Firma führen oder sich
einer Sammelklage anschließen?
Ist die Nabelschnur ab? Dann geht’s.
Wenn ja, wie müsste das dann laufen?
Über die gesetzlichen Vertreter.
Person A ist 15 Jahre alt.
Dürfte diese nun schon Klage gegen eine Firma führen oder sich
einer Sammelklage anschließen?Ist die Nabelschnur ab? Dann geht’s.
Oder auch nicht, denn im deutschen Recht gibt es gar keine Sammelklagen. (Es gibt natürlich Streitgenossenschaften…)
Levay
Person A ist 15 Jahre alt.
Dürfte diese nun schon Klage gegen eine Firma führen oder sich
einer Sammelklage anschließen?Ist die Nabelschnur ab? Dann geht’s.
Oder auch nicht, denn im deutschen Recht gibt es gar keine
Sammelklagen. (Es gibt natürlich Streitgenossenschaften…)
Das ist so erst mal richtig, im Ausgangsposting stand aber nichts davon, daß die Sammelklage in Deutschland laufen soll.
Deutsche können aber z.B. Sammelklagen in den USA erheben bzw. sich diesen anschließen, wenn sie einen Sachverhalt in Deutschland betreffen, der Bezug zu den USA aufweist.
Insofern müßte man noch mehr Details haben.
Ciao, Wotan