Klagerücknahme - Gerichts- und Anwaltskosten

Hallo

ich habe eine Klage zurückgenommen.

Gerichtskosten hatte ich ja im Vorfeld schon bezahlt.
Kommen jetzt noch weitere Kosten auf mich zu?
Was ist insbesondere mit den Anwaltskosten des Beklagten?
Vor Amtsgerichten besteht ja kein Anwaltszwang.

MfG AS

Hallo

Servus!

Was ist insbesondere mit den Anwaltskosten des Beklagten?
Vor Amtsgerichten besteht ja kein Anwaltszwang.

Macht nix, wenn einer beauftragt war, dann will und muss der auch bezahlt werden. Wenn vor der Rücknahme noch kein Termin stattgefunden hatte, gibt’s zwei von drei Gerichtsgebühren zurück und der Anwalt kriegt eine 1,3-fache Gebühr nach RVG. Mit Termin bekommt der Anwalt noch eine 1,2-Gebühr dazu.