Klagerücknahme, gibt es Fristen?

Hallo Zusammen,
mal folgenden fiktiven Fall betrachtet, habt ihr welche Meinung?
Angenommen am 11.03.2008 geht ein Schreiben vom Landgericht mit Klagerücknahme an den Gegner Rechtsanwalt. Der Gegner Anwalt antwortete am 11.04!.2008, das ihn die Klagerücknahme erst am 4.4.2008 erreicht hätte und er würde widersprechen der Klagerücknahme, wie sieht es mit den Fristen aus. Wäre die nicht schon um 2 Wochen abgelaufen?

Die erste Verhandlung wäre schon vor 2 Jahren gewesen, der Kläger seit 1 Jahr verstorben und die Erben hätten kein Interesse an der Fortführung des Rechtsstreites, jedoch der Beklagte wollte auf gedeih und verderb weitermachen, warum auch immer…

Danke und Gruß
Plö

Huhu!

Angenommen am 11.03.2008 geht ein Schreiben vom Landgericht
mit Klagerücknahme an den Gegner Rechtsanwalt. Der Gegner
Anwalt antwortete am 11.04!.2008, das ihn die Klagerücknahme
erst am 4.4.2008 erreicht hätte und er würde widersprechen der
Klagerücknahme, wie sieht es mit den Fristen aus. Wäre die
nicht schon um 2 Wochen abgelaufen?

Kurz durchrechnen … nein, wäre sie nicht (§ 269 Abs. 2 ZPO), denn sie wäre bis zum 18. 4. gelaufen. Es ist leider nicht unüblich, dass man ein gerichtliches Schreiben erst Wochen nach dem Datum erhält, das draufsteht.

jedoch der
Beklagte wollte auf gedeih und verderb weitermachen, warum
auch immer…

Da gibt es viele Gründe, hauptsächlich wohl den, dass die Sache nur durch Urteil „aus der Welt“ ist, bei einer Klagerücknahme kann der KLäger jederzeit wieder klagen, wenn er denn plötzlich mehr Lust darauf hat.