Klagerücknahme - was passiert mit Widerklage?

Hi,

mal ne Frage:

Was passiert mit einer Widerklage, wenn der Kläger im Verfahren seine Klage zurücknimmt? Wird dann trotzdem auf Kosten des Klägers die Widerklage weiterverhandelt oder ist die mit der Klagerücknahme des Klägers automatisch hinfällig, sodass der Beklagte seine vermeintlichen Ansprüche an den Kläger und Widerbeklagten nun in einer eigenen Klage auf eigene Kosten geltend machen muss?

Danke,

Martin

Ich denke die widerklage kann sodann abgetrennt verhandelt werden.
Jedoch sind hierfuer bestimmte Voraussetyungen notwendig.

Hallo,

Die Rücknahme der Klage ist ab dem ersten Verhandlungstermin nur noch mit Zustimmung des Beklagten möglich. Es könnte nämlich sein, dass dieser nun ein Interesse an einer gerichtliche Feststellung der Rechtslage (sprich: Urteil) hat. Eine Widerklage lässt dies eher wahrscheinlich wirken.
Man könnte z.B. die beklagte Partei zu einer gegenseitigen Rücknahme auffordern („wir ziehen zurück wenn Ihr es auch tut“).

Gerade für solche Verfahrensfragen (ich möchte die Klage zurückziehen oder wir möchten einen Vergleich, wie geht das genau) kann man auch mal beim Gericht anrufen und sich dort beraten lassen.

Sollte der Kläger beim Lesen der Widerklage (oder nach einem Gespräch mit einem Fachmann) erkennen, dass die Widerklage erfolg haben wird, so könnte der Kläger auch darüber nachdenken, dem Widerkläger vor Gericht recht zu geben und einen Vergleich zu schließen. Das wirkt sich dann deutlich auf die Gerichtskosten aus, eventuell kann man hier ja sogar noch einen 80/20 Vergleich machen…

Leider weiß ich nicht final, ob eine Widerklage auch ohne Klage laufen kann… tendenziell schon.

Viele Grüße

Lumpi