klagerückzug

was passiert, wenn eine Klage zurückgezogen wird mit dem Inhalt : hinsichtlich der geltend gemachten Mahnkosten wird die Klage zurückgezogen.
Kann man es so schreiben oder ist da eine doppelte Bedeutung darin ? Muß man danach bei wiederholtem Klagewunsch neue Klage schreiben oder reicht die Berichtigung der ersten Klage, muß dann der Beklagte neu unterrichtet werden ? Gibt es ein Gesetz dafür ?
Vielen Dank für die Antwort, R.

vermutlich nicht, erkläre bitte den Sachverhalt genauer!

Das nennt sich Klagerücknahme und ist für den Zivilprozeß in § 269 ZPO geregelt. Bis zur mündlichen Verhandlung kann die Klage ohne Weiteres zurückgenommen werden, danach nur mit Zustimmung des Beklagten.

Der Klägerhat die Kosten des Verfahren in einem solchen Fall zutragen, soweit sie nicht ausdrücklich aus besonderen Gründen dem Beklagten auferlegt werden.

Der Kläger kann dann mit einer neuen Klageschrift erneut Klage erheben.

hallo, hallo,
vielen Dank für die Antworten. Entschuldigung, die Frage war nicht ganz korrekt gestellt.

also noch einmal im Detail:

" hinsichtlich der geltend gemachten Mahnkosten wird die Klage aus Vereinfachungsgründen zurückgenommen."
Ist damit die komplette Klage zurückgezogen oder wird die Klage nur reduziert ?
Wichtig ist hier: muß der Kläger die Klage neu formulieren und dem Beklagten zusenden ? Gibt es hierfür ein Paragraph ?