Klaglosstellung

hallo,habe eine frage was bedeutet klaglosstellung???darf ich dann nicht mehr vor gericht gehen ??danke gundi

hallo,habe eine frage was bedeutet klaglosstellung???darf ich
dann nicht mehr vor gericht gehen ??danke gundi

hi,

ich gehe mal im Gundsatz davon aus, dass es sich hier um eine „Naturalobligation“ handelt. Dies sind sog. „unvollkommene Rechte“. Es handelt sich hier um „subjketive Ansprüche“ (Rechte) die nicht ihre Wirksamkeit bisher erlangt haben oder denen das Gesetz keine volle Rechtsmacht, insbesondere Klagbarkeit einräumt.

Gruss Günter

Hallo!

Das glaube ich nicht. Klaglosstellung bedeutet soviel ich weiß, dass das Rechtsschutzinteresse bzw. Rechtsnachteil verloren geht. Also wenn einem zB während eines Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof der Rechtsnachteil von der Behörde ausgeglichen wurde, dann wird man klaglos gestellt und der VwGH weist die Beschwerde zurück, wenn man sie nicht schon selbst zurückzieht.
Als Gläubiger einer Naturalobligation hat man aber einen Rechtsnachteil, da die Forderung ja rechtlich besteht, sie ist nur nicht klagbar. Die Zahlung einer Naturalobligation ist demnach auch die Erfüllung einer Forderung und nicht die Zahlung einer Nichtschuld. Auf Naturalobligationen würde ich daher diesen Begriff nicht anwenden.

Gruß
Tom

ich gehe mal im Gundsatz davon aus, dass es sich hier um eine
„Naturalobligation“ handelt. Dies sind sog. „unvollkommene
Rechte“. Es handelt sich hier um „subjketive Ansprüche“
(Rechte) die nicht ihre Wirksamkeit bisher erlangt haben oder
denen das Gesetz keine volle Rechtsmacht, insbesondere
Klagbarkeit einräumt.

Gruss Günter

Klaglosstellen ist so ähnlich wie Anerkenntnis - man erkennt ein Begehren als berechtigt an, z.B. nimmt man eine Abmahnung aus der Personalakte etc. Dann entfällt automatisch das Rechtsschutzbedürfnis.