Hallo, ich besitze seit 1995 einen Führerschein der Klasse 3 (noch rot). Mit diesem Führerschein fahre ich aktuell neben meinem PKW auch einen Motorroller mit 49 ccm.
Ein Freund behauptete letztens, dass es für Rollerfahrer wie mich durchaus sinnvoll wäre, den alten Lappen gegen einen EU-Führerschein einzutauschen. Hierbei könnte man zusätzlich beantragen, Krafträder mit mehr als 50 ccm fahren zu dürfen. Dem würde dann wohl auch stattgegeben werden. Weitere Details blieb er mir jedoch schuldig.
Was ist da dran? Könnte man wirklich „auf Antrag“ einen Führerschein bekommen, der zum Fahren weiterer Fahrzeugklassen berechtigt - ohne vorherige Prüfung? Könnte man auf diese Weise einen Roller mit 125 ccm fahren?
Über ein wenig Licht im Dunkel freut sich
djhooker
???
Was soll das? Es heißt doch in der FAQ:1129:
„(…) Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in einem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen ausgetauscht werden dürfen. (…)“
Ich wollte nur eine solche allgemeine Frage stellen bzw. Hintergrundinformationen erfahren, die sicherlich auch für Andere interessant sind - und nichts im Einzelfall geregelt haben.
Bei allem Verständnis für die rechtliche Situation in Internetforen, aber nur weil in meinem Beitrag ein „Ich“ bei einem Fakt auftaucht („Ich besitze einen Führerschein…“) besteht nicht gleich ein Grund zur Rechtsparanoia.
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Allgemeine Info:Fahrerlaubnisse Klasse 3 bis 1.4.1980 erworben werden auf Klasse A1(125er) umgeschrieben.
Grüße
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Danke!
Vielen Dank,
genau so etwas wollte ich wissen.
Schöne Grüße
djhooker
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