Eine Mindestanzahl Ausbildungsstunden gibt es nicht.Das kommt auf deine Fahrfähigkeiten an.Soll Leute geben,die allein für die Ausweichübung 4 Stunden brauchen.
Vorgeschrieben sind 12 Stunden Sonderfahrten.(Landstraße,BAB,Nacht)
Eine Mindestanzahl Ausbildungsstunden gibt es nicht.
na sicher nämlich deine klar definierten theoriestunden plus deine klar definierten sonderfahrten plus einer übungsstunde. wenn du dann fit für die prüfung bist … waren dass die möglichen mindeststunden.
hauptmannfuchs
ps am 19.01.13 tritt die 3. eu führerscheinrichtlinie in kraft, die mit einigen änderungen im führerscheinrecht überrascht.
In der Frage geht es M.E. um Fahrstunden.Und das man mit den Pflichtstunden wohl nicht auskommt habe ich doch wohl angedeutet?
In Praxis zwar nicht relevant aber wo steht das mit der 1 Übungsstunde mindestens?
In § 5 steht was von „Gruindausbildung“. In der Anlage 4 sind die Sonderfahrten aufgelistet.
Wo steht da was von mindestens 1 Stunde zusätzlich zu Sonderfahrten?
in der fahrschüler ao steht genau in § 5 u.a.
zitat:smiley:er Fahrlehrer hat den jeweiligen Ausbildungsstand durch Aufzeichnungen zu dokumentieren. Diese sollen erkennen lassen, welche Inhalte behandelt wurden.z.e.
erst beim erreichen der reife und teststufe dürfen sonderfahrten durchgeführt werden. wie soll der fl den lernstand erkennen, ohne den probanten mindestens 1 mal fahren zu lassen.
rum gesponnen, ach wie gut man fahren kann wird immer, was natürlich immer übersteigertes selbst bild ist.