Klasse A Führerschein?

Hallo Liebe Gemeinde,

ich möchte in naher Zukunft einen Motorrad Führerschein machen.

Meine Fragen:

  1. Sobald ich 25 Jahre alt bin mache ich ihn, kann ich dann direkt offene Maschinen fahren oder gibt es eine Begrenzung?

  2. Ich habe seit ca. 6 Jahren den PKW Führerschein (Klasse B) wieviele std. muss ich nehmen um zur Prüfung zugelassen zu werden?

  3. Sollte hier jemand aus Berlin rüberschauen, kennt jemand eine gute/günstige Fahrschule?

Ich danke euch vielmals :smile:

Zu 1) Sofort offen fahren :smile:

Das ist schonmal super :smiley: zu 2. keine Idee?

Danke

Eine Mindestanzahl Ausbildungsstunden gibt es nicht.Das kommt auf deine Fahrfähigkeiten an.Soll Leute geben,die allein für die Ausweichübung 4 Stunden brauchen.
Vorgeschrieben sind 12 Stunden Sonderfahrten.(Landstraße,BAB,Nacht)

Grüße

Eine Mindestanzahl Ausbildungsstunden gibt es nicht.

na sicher nämlich deine klar definierten theoriestunden plus deine klar definierten sonderfahrten plus einer übungsstunde. wenn du dann fit für die prüfung bist … waren dass die möglichen mindeststunden.

hauptmannfuchs

ps am 19.01.13 tritt die 3. eu führerscheinrichtlinie in kraft, die mit einigen änderungen im führerscheinrecht überrascht.

In der Frage geht es M.E. um Fahrstunden.Und das man mit den Pflichtstunden wohl nicht auskommt habe ich doch wohl angedeutet?
In Praxis zwar nicht relevant aber wo steht das mit der 1 Übungsstunde mindestens?

Grüße

In Praxis zwar nicht relevant aber wo steht das mit der 1
Übungsstunde mindestens?

hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_1999/…
Gruß
loderunner

Wo da genau?Kann nix finden.In der Ausbildungsbescheinigung steht auch nichts davon.

Grüße

Wo da genau?Kann nix finden.In der Ausbildungsbescheinigung
steht auch nichts davon.

Lies §5 und die Anlage 4.
Gruß
loderunner

In § 5 steht was von „Gruindausbildung“. In der Anlage 4 sind die Sonderfahrten aufgelistet.
Wo steht da was von mindestens 1 Stunde zusätzlich zu Sonderfahrten?

Grüße

in der fahrschüler ao steht genau in § 5 u.a.
zitat:smiley:er Fahrlehrer hat den jeweiligen Ausbildungsstand durch Aufzeichnungen zu dokumentieren. Diese sollen erkennen lassen, welche Inhalte behandelt wurden.z.e.

erst beim erreichen der reife und teststufe dürfen sonderfahrten durchgeführt werden. wie soll der fl den lernstand erkennen, ohne den probanten mindestens 1 mal fahren zu lassen.
rum gesponnen, ach wie gut man fahren kann wird immer, was natürlich immer übersteigertes selbst bild ist.

hauptmann

Daß man mit den Sonderfahrten allein nicht auskommt ist unstrittig.Ich wollte eigentlich nur wissen wo dieses „mindestens 1 Stunde“ zu finden ist.

Grüße

Moin,

das hat Hauptmannfuchs in seinem Beitrag eben erst erklärt und sogar zitiert.
Es steht nicht explizit drin, ergibt sich aber aus den Angaben.

Lies nochmal nach!

Freundliche Grüße,
-Efchen