Muss wahrscheinlich mit Herr X sein.
Nein, nicht wirklich =D. Du willst ja in dem Sinne keine Rechtsauskunft.
Hallo,
Hi,
Herr X fährt seitdem eine 125er, die über seinen Vater
angemeldet und versichert ist. Unfälle hatte Herr X bis jetzt
noch nicht und er hofft, dass es weiterhin so bleibt. Nun ist
es so weit, dass Herr X mit dem Führerschein mit 17 anfangen
könnte. Der interessiert ihn eigentlich überhaupt nicht, da er
nichts davon hält, nur dann fahren zu dürfen, wenn die Eltern
mit im Auto sitzen. Unklar ist aber, ob es Kosten sparen
würde, den Führerschein mit 17 zu machen.
Kosten sparen tut man damit nicht, es wird alles so gemacht, wie wenn man den Führerschein mit 18 macht… Wenn du ihn mit 17 nicht machen willst, dann musst du ja auch nicht.
Dazu kommt allerdings noch, dass Herr X den Führerschein
Klasse A machen will. Den kann er aber erst mit 18 machen,
oder besser gesagt, kurz, bevor er 18 wird.
So siehts aus. Wenn du beides zusammen machst, würdeste bestimmt schon ein paar Euros sparen. Zum Beispiel nur 1x Anmeldegebühr und 1x die Theorieprüfungebühr für den Tüv. Jetzt ist die Frage, wenn BF17 gemacht werden soll, wird mit 16 schon angefangen, dass du den passend mit 17 hast? Bist du schon 17, wenn ja, wann wirst du 18? Wenn es bis zum 18. Geburstag zu lange dauert (3 Monate vor Geburtstag die Theorieprüfung und 1 Monat vor Geburtstag die praktische Prüfung möglich), könnt es sein, dass du aus dem 1-Jahres-Vertrag mit der Fahrschule wieder raus bist und unter Umständen nochmal die Grundgebühr bezahlen und die Theoriestunden machen musst… Wenn du allerdings in den Wintermonaten Geburtstag hast, wäre es nicht schlecht, wenn die Theorie währenddessen gemacht wird, damit man sofort im März/April mit den Fahrstunden starten kann und schnell den Lappen hat, auch wenn man dann schon 18 ist.
Wie genau sieht das denn jetzt aus? Und wie genau sieht das
denn aus, wenn er die anderen Führerscheine in einer anderen
Fahrschule machen will, als in der, in der er den
A1-Führerschein gemacht hat?
Das ist total egal. Niemand ist verpflichtet seine Führerscheine nur bei einer Fahrschule machen zu müssen. Allerdings ist es bestimmt nicht schlecht wenn man den Fahrlehrer schon kennt (sofern man während des A1-Scheins gut mit ihm klar gekommen ist).
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruß
Tina