Klassen-, Schulpflegschaft, Schulkonferenz

Ich bin neu in diesem Geschäft - das erste Mal in Klassen- und Schulpflegschaft und Schulkonferenz.
Ich habe leider den Eindruck gewonnen, daß von Seiten der Schulleitung und des Schulträgers die Elternvertretung hauptsächlich als GELDGEBER gesehen wird.
Kritik und Mitbestimmung scheinen nur oberflächlich toleriert zu werden.
Wo kann man eigentlich die gesetzlichen Grundlagen für die Elternvertretungen finden?

Gruß, Armin Wenzlawe

Zum Beispiel im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (oder so …). Im Übrigen müsste es auch bei der Schuleitung zur Einsichtnahme vorliegen. Frag doch mal nach.

Im übrigen: Ich bin als Lehrer seit über 20 Jahren Mitglied der Schulkonferenz: Da ging es noch nie um Elterngeld!

Gruß
Ludwig
(BaWü)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]