Darf der Direktor einer Schule (Gymnasium) einer Klasse vorschreiben, ob sie in der 9. oder 10. Klasse ihre Klassenfahrt macht?
Insbesondere, wenn es an dieser Schule bislang immer üblich war, dass sie es selbst aussuchen durften, und am Beginn der 9. Klasse davon ausgegangen werden konnte, dass dies immer noch so ist, so dass die Klassenfahrt für das 10. Schuljahr geplant wurde. Und jetzt plötzlich wird vom Direktor festgelegt, dass die Klassenfahrten nur noch in der 9. stattfinden dürfen?
Darf der Direktor einer Schule (Gymnasium) einer Klasse
vorschreiben, ob sie in der 9. oder 10. Klasse ihre
Klassenfahrt macht?
Klassenfahrten sind zwar üblich, aber kein verbrieftes Recht.
Wenn der Direktor z.B. aus Termingründen (er muss sich
ja um die Vertretungsstunden der ausfallenden Lehrer kümmern,
es gibt ja auch andere Verpflichtungen der Schule usw.) den
anderen Termin vorzieht, dann kann er das. Kann auch sein,
dass er schlichtweg eine neue Tradition einführen will,
dass die Klassenfahrten eben eher in der 9. stattfinden sollen.
Diese Dinge werden vom Direktor mit den dem PA (allen Lehrern)
zusammen besprochen und dann entschieden.
Guten Tag,
ja, das darf der Schulchef in NRW (wenn deine Wohnortsangabe noch stimmt) sogar ganz alleine entscheiden:
„3. Genehmigung
3.1 Die Genehmigung der Schulwanderungen und Schulfahrten als
Schulveranstaltung erteilt die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund
eines rechtzeitig vor Beginn zu stellenden Antrags.“ http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlas…
ja, das darf der Schulchef in NRW (wenn deine Wohnortsangabe
noch stimmt) sogar ganz alleine entscheiden:
Ich verstehe den Erlass aber eher so, dass er einer Klassenfahrt zwar die Genehmigung verweigern kann, dass aber ansonsten der Rahmen der Klassenfahrten im Allgemeinen von der Schulkonferenz und die einzelne Klassenfahrt im Besonderen von der Klassenpflegschaft und der Klassenlehrerin beschlossen wird.
Insbesondere darf nicht einfach eine Klassenfahrt vom Direktor gebucht werden, das kann ich dem Link eindeutig entnehmen. Dies ist aber hier geschehen.
Und jetzt ist die Lage die, dass die Eltern dieser von ihm beschlossenen Klassenfahrt zustimmen dürfen, und wenn sie dies nicht tun, dann wird der Direktor gar keine Klassenfahrt genehmigen.
Insbesondere darf nicht einfach eine Klassenfahrt vom Direktor
gebucht werden, das kann ich dem Link eindeutig entnehmen.
Dies ist aber hier geschehen.
Dass der Boss eigenmächtig eine Fahrt gebucht hat, das konnte ich deiner Frage nicht entnehmen. Und das ist sicher eine heikle juristische Frage, auf die ich keine Antwort weiß.
Und jetzt ist die Lage die, dass die Eltern dieser von ihm
beschlossenen Klassenfahrt zustimmen dürfen, und wenn sie dies
nicht tun, dann wird der Direktor gar keine Klassenfahrt
genehmigen.
Da solltet Ihr Eltern euch, mit Hilfe des städtischen oder NRW-Elternverbands, an die nächste höhere Instanz wenden. Hier in Niedersachsen wäre das die Bezirksregierung, aber NRW ???