Klassenfahrt für Lehrer Steuerfrei?

Hallo,
an unserer Schule ist es üblich, dass die Kinder die Kosten für die Betreuer mittragen.
Aktuell soll es auf eine Klassenfahrt gehen, die Kosten betragen pro Person (25 Schüler, 6 Begleiter) 300 Euro.
Die Gesamtsumme (31*300=€9300) wird auf die 25 Schüler verteilt, also je € 372.-

Wie müssen sich die Begleiter steuerlich korrekt verhalten?
Ist das ein Geldwerter Vorteil der versteuert werden muss??

Grüße
Judas

Hallo

Wie müssen sich die Begleiter steuerlich korrekt verhalten?
Ist das ein Geldwerter Vorteil der versteuert werden muss?

Ist es denn ein Vorteil, mehrere Tage unbezahlen[1] 24 Stunden-Dienst zu schieben?
Ist es denn ein Vorteil, die normalen Dienstreise Verpflegungspauschalen nicht steuerlich geltend machen zu können?
Ist es denn ein Vorteil, ein erhöhtes Haftungsrisiko einzugehen ohne dafür entschädigt zu werden?

[1] Das normale Gehalt läuft halt weiter. Unabhängig davon, ob der Lehrer in Vollzeit oder Teilzeit angestellt ist.

MfG Frank

Tolle Antwort, danke! Nur nicht auf meine Frage!

Servus,

Ist das ein Geldwerter Vorteil der versteuert werden muss??

grundsätzlich nicht, wenn die Umlage nicht durch den Arbeitgeber vorgenommen wird. Voraussetzung für einen steuerpflichtigen Sachbezug ist, dass dieser dem Arbeitnehmer wie Lohn vom Arbeitgeber zufließt.

Wenn die Umlage also durch den Lehrer selbst oder jemanden von Schülern oder Eltern vorgenommen wird, kein steuerpflichtiger Sachbezug. Wenn allerdings der Arbeitgeber (z.B. das Schulsekretariat) die Reise organisiert und die Umlage vornimmt, ist der Teil der umgelegten Reisekosten des Lehrers, der über steuerfrei erstattbare Reisekosten hinaus geht, ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug.

Einzelheiten zur Interpretation des einschlägigen § 8 EStG in Abschnitten 8.1 und 8.2 LStR (Lohnsteuerrichtlinien).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die Information!