Klassenfahrten im Unterhalt enthalten ?

Ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder (18+20 Jahre) beide wohnen bei mir. Ich verdiene nur 900 € netto und bekomme nur noch für meine 18 jährige tochter Unterhalt vom Vater (356,-) und 184,- Kindergeld ,da sie noch zur Schule geht.Mein Sohn verdient sein eigenes Geld und bezahlt mir 200,- Haushaltsgeld. Nun meine Frage : Meine Tochter fährt im März für fünf Tage mit der Schule nach Rom ! die Fahrt kostet 400,- die ich vom Amt erbetteln mußte weil ich das nicht bezahlen konnte,nun muß sie aber auch noch Taschengeld mitnehmen .Die Klassenkameraden nehmen ca 200,- mit weil die Reise nur mit Frühstück gebucht wurde und die Kinder viel in Rom unternehmen wollen.Das heißt die Busfahrten in Rom ,Essen und Eintritt für bestimmte Besichtigungen müssen die Kinder selber bezahlen.Ich kann die 200,- nicht aufbringen ,da ich im Januar eine Stromrechnung bekommen habe die ich bis Mai abzahlen muss.der Kindesvater bezahlt keinen Cent zur Klassenfahrt weil er der Meinung ist mit seinem Unterhalt mehr als genug zu bezahlen.Ist das wirklich so oder sollte er vielleicht die Hälfte mitbezahlen ? m.f.G. Silvia

Leider hat dein Exmann recht. Es gibt die Möglichkeit das deine Tochter sich vom Rechtsanwalt beraten lässt oder sie geht zum Jugendamt. Sie muss es selber einklagen weil sie schon volljährig ist!

Drücke euch die Daumen das es klappt!