Klassenkonferenz Fotoverbot Facebook

Hallo Allen,
Der Fall: Schüler S. macht trotz Fotoverbots ein Bild im Klassenzimmer,
Rücken von Schülern und Tafel ist erkennbar, kein Lehrer.
S.stellt Bild bei sich in Facebook ein.
Andere Jugendliche geben Kommentare dazu ab.
Das Bild ist nicht geeignet irgendwas oder jemanden zu verunglimpfen
oder Persönlichkeitsrechtverletzend.
Ein Kommentar spricht von einer „unfähigen Person“. Diese ist weder auf dem Bild zu sehen noch wurde Name oder Funktion erwähnt.
Lehrerin fühlt sich angesprochen und beleidigt.
Ist der Einstellende auch für Kommentare „haftbar“
S. sieht Fehler ein(Fotoverbot, Einstellen) und hat sich schriftlich und persönlich entschuldigt.
Was könnte die Maximalstrafe in einer Klassenkonferenz sein.

LG Bejaflor

Moin,

Was könnte die Maximalstrafe in einer Klassenkonferenz sein.

es ist einfach die Sucht dieser Dumpfbacken, alles und jedes ins Netz zu stellen.

Strafe? 3 Schläge mit dem Bambusrohr auf den Rücken:wink:

Grüße

roysy

Was könnte die Maximalstrafe in einer Klassenkonferenz sein.

Das liegt völlig im Ermessen der Klassenkonferenz. Die hat das Verbot aufgestellt, also darf sie auch die Folgen eines Verstosses bestimmen. Eine Prügelstrafe allerdings stellte einen Verstoß gegen übergeordnete Rechtsnormen dar, die kommt nicht in Frage.

Gruß

Hallo,
Wie steht es da mit der Verhältnismäßigkeit?
In der einen Schule kann das gleiche Vergehen mit einem Schulverweis enden in der anderen mit z.B. einer mündlichen Verwarnung?
Hat man die Möglichkeit „Urteile“ von anderen Klassenkonferenzen einzusehen um z.B. zu vergleichen ob ein anderer Schüler für ein gleichartiges Vergehen anders belangt wurde?
Darf an einem Schüler ein überhartes, abschreckendes Exempel statuiert werden (für das gleiche Vergehen)?
Was sind die Gremien um gegen z.B. eine zu harte Bestrafung vorzugehen.

Grüße
Bejaflor

In der einen Schule kann das gleiche Vergehen mit einem
Schulverweis enden in der anderen mit z.B. einer mündlichen
Verwarnung?

Soweit es sich im Rahmen der Gesetze bewegt, ist alles denkbar. Sofern es sich um eine Schule im Sinne der Schulgesetze der Länder handelt, geben diese den Rahmen vor. Darin ist i. d. R. geregelt, welchem Zweck ‚erzieherische Einwirkungen‘ und Ordnungsmaßnahmen zu dienen haben, welche Form sie annehmen dürfen, wann sie zulässig sind, wer über ihre Verhängung entscheidet und auch

Was sind die Gremien um gegen z.B. eine zu harte Bestrafung vorzugehen

welche Rechtsbehelfe gegen sie möglich sind.

Gruß