Klassenkonferenz ohne Grund

Hallo mein Name ist dean

Undswar hab Mch in der schule Klassenkonferenz bekommen es lief so das wir im pc Raum waren und die schule pc ging nur bei manchen Schülern deswegen durften wir Mit handy arbeiten nach ungefähr 10-20 minuten hab ich zu Partnerin gesagt das ich ihre handy benutze (es war ein gruppen arbeiten über Versicherungen) und mein mit Schülerin hat es mir erlaubt und hab das handy Nicht mal angemacht und ein andere Mitschülerin hat angefangen zu behaupten das Ich angeblich bild gemacht habe und dan kamm mein Lehrerin und sagte zu mir ich solle das Unterricht verlassen und mit kommen soll und dan meinte die Schülerin die es behauptet das ich bild gemacht habe das sie sich getäuscht Hat und ich kein bild gemacht hab aber mein Lehrerin wollte es nicht akzeptieren und ich könnte und dürfte nicht mal mein Meinung/Aussage sagen und wurde nach hause geschickt und die Direktoren meinte das ich ein Klassenkonferenz bekommen werde und ich jetzt Nach hause gehen muss darf sie das tun obwohl alle meinte das ich Kein bild gemacht habe und wir auch das handy benutzen durften obwohl sie auch zu 100% kein Beweise hat mir Klassenkonferenz geben

Mfg

Du schreibst: „ohne Grund“.
Das stimmt ja nicht, der Grund wurde ja genannt.
Es gibt einen Vorwurf, den kannst du dann ja entkräften. Ob man wegen so etwas eine Konferenz abhalten muss, kommt wohl auf eventuelle Vorereignisse und die Vorgaben in der Schule an.

Und jetzt mal ganz im Ernst:

  1. Du bist Schüler und tippst nachts um halb zwei am Handy herum?
  2. Du musst dringend deine Kenntnisse der deutschen Sprache verbessern. Ich nehme an, dass Deutsch nicht deine Muttersprache ist, du musst dir mehr Mühe beim Lernen geben. Nutze mehr Satzzeichen und versuche, die Autokorrektur am Handy sinnvoll einzusetzen.
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mehr? ist da überhaupt eins?

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Aber wenn Du doch kein Bild gemacht hast, dann lässt sich das doch ganz leicht rauskriegen, indem man auf dem betreffenden Handy nachguckt, ob da ein Bild ist oder nicht?

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Hallo Dean,

das ist eine prima Gelegeheit, um bei der Klassenkonferenz am Beispiel zu lernen, wie das in Deutschland mit der Gewährung rechtlichen Gehörs funktioniert: Jeder, der wegen irgendwas beschuldigt wird, muss Gelegenheit bekommen, sich zu der Sache zu äußern. Das ist bei der Klassenkonferenz nicht anders.

Und wie @Frau_Jana_Boemer ausgeführt hat, kannst Du beweisen, dass die Beschuldigung unberechtigt ist, indem Du von einem neutralen Dritten (anderer Lehrer oder sowas) das Handy anschauen lässt, mit dem das Bild gemacht worden sein soll.

Schöne Grüße

MM

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Wobei ich mir ganz ehrlich nicht vorstellen kann, dass die zuständige Lehrerin nicht auf diese grandiose Idee gekommen ist, da nachzugucken. Aber gut, Internet ist ja irgendwie doch „Neuland“, ne?

Und ich kann mir darüber hinaus selbst beim bösesten Lehrer nicht vorstellen, dass nur wegen eines Fotos während des Unterrichts (Handy durften sie ja wohl benutzen…) so ein Aufriss passiert. Mich dünkt, in dieser Geschichte fehlt das eine oder andere winzige Detail.

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Ja, so ganz von der Hand zu weisen ist das nicht.

Aber auch dieses kann Gegenstand der Klassenkonferenz sein, die halt nicht für sich selbst bereits eine disziplinarische Strafe ist - wie Dean glaubt - sondern eben ein Organ, das über disziplinarische Strafen befindet. Man kann sich dort also verteidigen, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird.

Ich erinnere mich an meinen Freund R., dem kurz vor dem Abi von der Schulkonferenz noch das Consilium Abeundi verpasst werden sollte. Dort wurde ihm unter anderem vorgehalten: "Versetzen Sie sich doch einmal in die Position eines Lehrers: „Was würden Sie als Lehrer denn denken, wenn jeder Schüler grade so zum Unterricht käme, wenn er grade Lust darauf hat, und Sie ab und zu vor halb oder ganz leeren Räumen stünden mit ihrer sorgfältig vorbereiteten Stunde?“ - R. meinte darauf „Dann würde ich als Lehrer denken, dass etwas mit meinen Methoden oder mit meinem persönlichen Auftreten nicht stimmen kann, wenn niemand meinen Unterricht interessant findet.“ - Das war nicht der einzige Inhalt der Verhandlung, aber sicher ein Beitrag dazu, dass vom Rausschmiss abgesehen wurde.

Schöne Grüße

MM

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Da hast Du absolut recht, ich gehe jedoch davon aus, das @dean sich nicht so eloquent verteidigen können wird wie Dein Freund R. und das Ergebnis dieser Show ein anderes sein wird.

Will sagen: Lieber @dean, wenn diese Geschichte tatsächlich so passiert ist (und Du uns hier nicht wundervoll veralberst) und auch meine Vermutung korrekt ist, dass deutsch nicht Deine Muttersprache ist und Du so schlecht verstehst und sprichst wie Du schreibst, dann such Dir Hilfe. Hast Du einen Freund, der sowohl Deine Muttersprache als auch deutsch richtig gut spricht? Dann bitte darum, dass er zu dieser Klassenkonferenz mitkommt und Dir notfalls erklärt / übersetzt.

Wichtig ist aber, dass Du wirklich ehrlich bist. War es wirklich „nur“ das Foto oder ist da vielleicht doch noch was anderes passiert?

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Ja, und da sind dann die Lehrer gefragt, wenn das Ganze einen pädagogischen Effekt haben soll.

Aber ich glaube, ich verirre mich da im Gewölk von Ideen und Idealen wie Freund Hölderlin…

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So ein Unfug, ihr Lieben!

Man kann dann ja wohl auf der Konferenz nur feststellen, dass aktuell kein entsprechendes Bild auf dem Phone ist. Was im Unterricht photographiert wurde, läßt sich im Nachhinein nicht mehr klären.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

1. Öffnen Sie auf Ihrem Android- Smartphone oder -Tablet die Google Fotos App .
2. Tippen Sie unten auf „Galerie“ „Papierkorb“ .
3. Halten Sie das Foto oder Video gedrückt, das Sie wiederherstellen möchten.
4. Tippen Sie unten auf Wiederherstellen .

Vielleicht sollte man das doch lieber den Hausmeister machen lassen als einen Lehrer - der weiß, wie’s geht…

Schöne Grüße

MM

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Ich hab’s befürchtet, dass da jemand kommt, der so klug ist und das merkt :slight_smile:

Und ja, Du hast recht: es wäre gut gewesen, wenn die Lehrerin (oder zumindest die Direktorin, die ja wohl auch involviert war) das direkt nach dem „Vergehen“ geprüft hätte. Wir wissen aber nicht, ob sie das getan hat (ich vermute nicht, aber das geht aus der Schilderung nicht eindeutig hervor.)

Und ja, es könnte sein, dass es das Foto mal gegeben hat und das vor der Klassenkonferenz gelöscht wird. Aber: da der „Delinquent“ das wohl mit einem fremden Handy gemacht hat, ist das mit dem Zugriff vermutlich nicht ganz so einfach für ihn. Und notfalls könnte man ja auch die Handy-Besitzerin nochmal hochnotpeinlich befragen :wink:

Und davon abgesehen: wenn da kein Foto mehr ist, kann man @dean nicht nachweisen, dass da mal eines war. Bestenfalls Glück für ihn.

Und nochmal: so dramatisch finde ich das Geschehen nun wirklich nicht - wie gesagt, unter der Maßgabe, dass da nicht noch mehr vorgefallen ist, von dem wir nix wissen.

Lieber @Aprilfisch,
unter Umständen kann man ein Bild natürlich wiederherstellen, aber gesichert ist das nicht. Auf meinem Android phone ist zB keine Google Fotos App vorhanden. Und in der Galerie ist auch kein Papierkorb, in dem ich suchen könnte.
Aber vielleicht wüsste der Hausmeister hier ja auch Rat… :sweat_smile:

Liebe Grüße
vom Namenlosen

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Servus,

auch hier ließe sich ein bedeutender pädagogischer Effekt erzielen:

Dass man nämlich viel leichter nachweisen kann, dass etwas ist, als nachzuweisen, dass etwas nicht ist, und deswegen die Beweisführung bei Gericht regelmäßig positiv aufgebaut wird:

Wer behauptet, der Beschuldigte hätte etwas fotografiert, tut gut daran, das corpus delicti sicherzustellen und damit den Beweis zu führen, dass etwas fotografiert worden ist. Dann kann er die Behauptung des Beschuldigten, er habe nichts fotografiert, leicht entkräften.

Schöne Grüße

MM

Hallo @Aprilfisch,
die Sache könnte auch genau andersherum laufen. Aus dem wirren Geschreibsel im UP werde ich nicht wirklich klug. Was da genau abgelaufen ist, erschließt sich mir nicht. Aber mir erscheint durchaus denkbar, dass die Disziplinarkonferenz folgendermaßen argumentiert:

„Dem Schüler wird zur Last gelegt, durch Bildaufnahmen gegen die Schulordnung und die Persönlichkeitsrechte von Mitschülern verstoßen zu haben. Er als Beschuldigter bestreitet das natürlich. Die Lehrerin tritt als Zeuge dafür auf, dass er das Bild gemacht hat. Aus der Tatsache, dass sich nachher kein Bild mehr finden lässt, folgt gar nichts. Der Schüler bekommt eine Disziplinarstrafe.“

Dem obigen Text

Blockquote und dan kamm mein Lehrerin und sagte zu mir ich solle das Unterricht verlassen und mit kommen soll und dan meinte die Schülerin die es behauptet das ich bild gemacht habe das sie sich getäuscht Hat und ich kein bild gemacht hab aber mein Lehrerin wollte es nicht akzeptieren

kann ich nicht entnehmen, was die Lehrerin wohl gesagt und gesehen hat und was sie nach reiflicher Überlegung und innerer Reflektion auf einer Disziplinarkonferenz aussagen wird.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

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Ja, auch das ist möglich, und auch daraus lässt sich was lernen: Wenn die Anklage sich ausschließlich auf Indizien und Zeugenaussagen stützt und sonst keinerlei Beweis ins Feld führen kann, weiß auch der Richter, mit welch wackeligem Gebäude er da zu tun hat, und er sollte das bei seinem Urteilsspruch berücksichtigen.