Klassenspiegel?

Hallo,

mich würde mal interessieren wie es eigentlich von der rechtlichen Seite ist mit der Verwendung von Klassenspiegeln.

Ich habe mal bei unserer Grundschule die Auskunft bekommen das die Verwendung von Klassenspiegeln nicht mehr erlaubt sei (Schleswig-Holstein). Nun ist es aber so das z.B. mein Großer an der Realschule in einigen Fächern doch einen Klassenspiegel mitgeteilt bekommt nach Arbeiten.

Für mich wäre das nur in sofern interessant um mal zu sehen wie die Klasse denn den abgefragten Stoff überhaupt verstanden hat.

Wer weiß da etwas zu bzw. hat informative Links für mich?

Gruß
Andrea

nicht wirklich ne Antwort

Hallo,

mich würde mal interessieren wie es eigentlich von der
rechtlichen Seite ist mit der Verwendung von Klassenspiegeln.

Hi!

Mich wundert das etwas, hier (NRW) ist ein Klassenspiegel ganz normal, weil es u.a. die Regelung gibt, dass wenn der Klassenspiegel zu niedrig ist (4, irgendwas glaub ich) die Arbeit erst genehmigt werden muss bzw. neu geschrieben wird.

Gruß,
Kate

Hallo Andrea,
bei uns in RLP ist der Lehrer verpflichtet, den Klassenspiegel der Klasse mitzuteilen. Wenn 1/3 oder mehr der Arbeiten schlechter ist als 4, muss die Arbeit dem Schulleiter vorgelegt werden, der nach Anhörung von Lehrer und Schülervertretern entscheidet, ob die Arbeit gewertet oder wiederholt wird.
Genaues für SLH kann dir mit Sicherheit der Leiter der Schule sagen.
Gruß Orchidee

Hallo

So eine Regelung wäre mir unerklärlich.
Die einzige Idee die ich da hätte wäre Datenschutz.
Die Noten der einzelnen Schüler dürfen nicht vor der Klasse mitgeteilt werden, da sie individuelle Daten darstellen, die damit auch dem Datenschutz unterliegen.

Der Klassenspiegel ist aber anonymisiert und die Möglickheit davon auf die Noten einzelner Schüler zurück zu schließen ist auch eher hypothetisch.

Ich fürchte auch, da hilft nur an der Schule fragen.

Gruß Werner