Hallo!
Unter welchen juristischen Vorraussetzungen kann ein Kind nach der ersten Klasse in eine Parallelklasse oder eine andere Schule wechseln?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Hallo,
Unter welchen juristischen Vorraussetzungen kann ein Kind nach
der ersten Klasse in eine Parallelklasse oder eine andere
Schule wechseln?
zum Wechsel in eine Parallelklasse kann ein Antrag bei der Schulleitung gestellt werden, über den nach einer Konferenz mit den beteiligten Lehrkräften entschieden wird.
Für den Wechsel der Schule gilt § 46 des Schulgesetzes http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…
Näheres müsste vom zuständigen Schulamt zu erfahren sein: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/Mi…
Gruß
Kreszenz