Klassiche email-werbung- noch machbar ?

Hallo findige Forumsleser !

Hab überlegt, ob ich hier oder im Marketing-brett posten soll, hab mich aber für handel entschieden, da m.E. näher am Thema:

Also:

Laut §7 UWG sind ja der email ( Fax,Telefon etc) werbung ziemliche Korstettstangen eingezogen worden, d.h. es muss immer die Einwilligung des Empfngers vorliegen, um nicht eine Abmahnung zu riskieren.

Jetzt frage ich mich natürlich, wie ich neue Kunden für meine Produkte / Dienstleistungen begeistern soll, wenn ich das auf diesem Wege garnicht darf. Es gibt ja die Möglichkeit, Anschriften zu kaufen und dann für Marketing zu verwenden. Das sind dann aber alles Firmen / Adressaten, mit denen ich bisher noch nicht in Geschäftsverbindung stand. Gerade der Abs 3 des § / UWG nennt ja 4 Voraussetzungen, unter denen eine Belästigung zu verneinen ist.
Frage: wie geht Ihr / wie gehen die professionellen Marketing´ler mit dieser Regelung um ?

Danke vorab.

Viele ratlose Grüsse
bernd

Hallo Bernd,

Laut §7 UWG sind ja der email ( Fax,Telefon etc) werbung
ziemliche Korstettstangen eingezogen worden, d.h. es muss
immer die Einwilligung des Empfngers vorliegen, um nicht eine
Abmahnung zu riskieren.

Das Problem gibt es ja nicht erst seit dem „Neuen UWG“. Telefonakquisition war schon immer „nicht erlaubt“.

Generell ist - obwohl verboten - das Telefon immer noch der beste Weg zum Aufbau von Geschäftskontakten. Natürlich nur im B2B - bei B2C ist das Telefon auch tabu. E-Mail und Fax sind generell als 1. Kontakt beim Kunden nicht geeignet (von der rechtlichen Seite). Die Frage ist: Wie ermittelt man den Bedarf beim Kunden? Sich einfach die Gelben Seiten schnappen und los? Mhhh das wird schwierig.

Jetzt frage ich mich natürlich, wie ich neue Kunden für meine
Produkte / Dienstleistungen begeistern soll, wenn ich das auf
diesem Wege garnicht darf. Es gibt ja die Möglichkeit,
Anschriften zu kaufen und dann für Marketing zu verwenden. Das
sind dann aber alles Firmen / Adressaten, mit denen ich bisher
noch nicht in Geschäftsverbindung stand. Gerade der Abs 3 des
§ / UWG nennt ja 4 Voraussetzungen, unter denen eine
Belästigung zu verneinen ist.

Große Anbieter wie Schober lassen sich die Zustimmung geben und betätigen dies auch bei der Anmietung der Adressen. wer Adresesn verkauft handelt nicht seriös!

Frage: wie geht Ihr / wie gehen die professionellen
Marketing´ler mit dieser Regelung um ?

Aufbau von eigenem Adressmaterial über Internet, Messen, Gewinnspiele, Aktionen mit dem Handel oder auch Empfehlungsmarketing. Eine schnelle Lösung ist aber in den meisten Fällen nicht dabei.

Viele Grüße aus Hamburg,
Stefan Spieler

Es hängt ja auch damit zusammen-
wie große dies Werbung ist!

Z.B.: an den E-Mail die an die Kundschaft regulär verschickt
wird - kann man problemlos ein kleinen Werbetext anfügen
mit einem Link zu einer Internetseite z.B.!

Aber wie gesagt klein und fein!