Hallo,
können Kompositionen verstorbener klassischer Musiker (Mozart) rechtlich geschützt sein?
Ich dachte, jeder darf die öffentlich abspielen.
Danke für Hilfe
Gruß
René
Hallo,
können Kompositionen verstorbener klassischer Musiker (Mozart) rechtlich geschützt sein?
Ich dachte, jeder darf die öffentlich abspielen.
Danke für Hilfe
Gruß
René
Verständnisfrage
Hi René,
meinst du abspielen (eine CD) oder aufführen (selber musizieren)?
Die Berliner Philarmoniker zum Beispiel sind ja noch nicht 70 Jahre tot.
Gruß
Annie
Moin,
Ich dachte, jeder darf die öffentlich abspielen.
Wenn Du dich mit deiner Heimorgel in die Fußgängerzone setzt und selbst spielst, darfst Du das, aber wenn Du dagegen einen Ghettoblaster aufstellst und zu Mozarts kleiner Nachtmusik, eingespielt von den Berliner Philharmonikern, öffentlich Breakdance machst, sind GEMA-Gebühren fällig.
CU
Axel
Hallo,
können Kompositionen verstorbener klassischer Musiker (Mozart)
rechtlich geschützt sein?
Wenn der Komponist lange genug tot ist, ist das Stück selbst nicht mer geschützt.
Geschützt sein kann aber das Arrangement der Noten, die man abspielt (überarbeitete Noten, Klavierauszug, Chorbearbeitung, …)
oder die Aufführung, von der man z. B. eine CD abspielt.
Ich dachte, jeder darf die öffentlich abspielen.
Gruß
jk
Die Berliner Philarmoniker zum Beispiel sind ja noch nicht 70
Jahre tot.
Sicher?