Klassische Nullung: neue Badleuchte

Hallöchen,

ich habe jüngst eine Badleuchte (Schutzklasse I, da es leider keine ansehnlichen in Schutzklasse II gibt) samt Anbringung verschenkt. Da sie allerdings in einem recht betagten, teilrenovierten (Elektrik wurde meines Erachtens nicht erneuert) Haus zu montieren ist, vermute ich noch eine durchweg in TN-C erstellte Elektroinstallation, wo also klassisch genullt wurde.

Der Bestandsschutz wäre ja nicht verletzt, wenn die neue Leuchte exakt an der Stelle der alten Platz fände und dort wieder in klassischer Nullung angeschlossen würde. Damit hätte ich auch keine Bedenken, da die Höhe selbst mit dem längsten Arm nicht erreichbar ist (falls mal irgendwo der PEN unterbrochen wäre).

Allerdings handelt es sich um eine Leuchte, die prädestiniert ist, direkt über dem Spiegel installiert zu sein. Hierzu müsste ich wohl oder übel die Leitung vom Auslass her etwa einen Meter senkrecht nach unten verlängern. Dies reicht vermutlich aus, um den Bestandsschutz aufzuheben? Also müsste die Leuchte irgendwie mit separat geführtem Schutzleiter und FI(?) angeschlossen werden.

Dabei sehe ich nur eine Möglichkeit: Direkt in der Nähe wurde offenbar eine AP-Steckdose nachgerüstet. Das war mit Sicherheit zu einer Zeit, als klassische Nullung nicht mehr zulässig war. Diese müsste also, abgesehen vom FI, der vermutlich noch nicht eingebaut wurde, die Kriterien erfüllen. Die Lichtstromkreise werden alle per Stromstoßschalter betätigt. Ich vermute, dass sie daher über einen separaten Stromkreis laufen. Für Leuchten ist ein FI ja in Innenräumen nicht vorgeschrieben, so auch im Bad oder liege ich da falsch? Wenn dem so wäre, müsste es doch möglich sein, den PE von dort abzuzweigen und den vorhandenen Licht-PEN nur als N zu klemmen. Aber darf man den PEN auf diese Weise zum alleinigen N umfunktionieren?

Wenn alle Stränge reißen, verzichte ich auf die Umplatzierung und bau die Leuchte an den ursprünglichen Platz.

Für andere minimalinvasive Lösungsideen wäre ich überdies dankbar!

MfG,
Marius

Hallöchen,

Moin, moin!

durchweg in TN-C erstellte Elektroinstallation, wo also
klassisch genullt wurde.

Das würde ich erstmal prüfen…

wieder in klassischer Nullung angeschlossen würde. Damit hätte
ich auch keine Bedenken, da die Höhe selbst mit dem längsten
Arm nicht erreichbar ist

…bis jemand mit einem Stuhl und feuchtem Wischlappen kommt!!!

Wenn dem so wäre, müsste es doch möglich sein, den PE von dort
abzuzweigen und den vorhandenen Licht-PEN nur als N zu
klemmen.

Vor so einem Durcheinander graust es mir!
Wo das steht und ob warum verboten weiss ich nicht!

Für andere minimalinvasive Lösungsideen wäre ich überdies
dankbar!

…die würden mich auch interessieren!

Mit freundlichen Grüßen
Dino

hi Marius

für das Bad gilt seit ein paar Jahren auch FI-Pflicht für die Leuchten

Also gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Entweder die Lampe dort oben anbauen, wo der Auslass jetzt ist,
oder die Steckdose durch eine RCD-Steckdose ersetzen und die Leuchte daran verkabeln. Also mit ein bisschen Unterputzarbeit

Leider behaupten immer wieder professionelle Normenfalschversteher,
daß daß der FI fürs Bad in der Verteilung sein muss, das stimmt aber nicht

Gruss

Hi Georg,

für das Bad gilt seit ein paar Jahren auch FI-Pflicht für die
Leuchten

Wo steht das? Davon habe ich bisher noch nichts gelesen oder gehört.

Also gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Entweder die Lampe dort oben anbauen, wo der Auslass jetzt
ist,
oder die Steckdose durch eine RCD-Steckdose ersetzen und die
Leuchte daran verkabeln. Also mit ein bisschen Unterputzarbeit

Wie stellst du dir das vor? Dann müsste man die Steckdose ja mit der Leuchte ‚belegen‘ und sich zwischen Haartrockner und Licht entscheiden oder eine Mehrfachsteckdosenleiste zwischenstecken? Das wäre ja, abgesehen von der dann merkwürdigen Installation der Leuchte sehr abenteuerlich…
Außerdem ist das Licht so nicht mehr über seinen Taster schaltbar, solange man nicht nochmal ein extra Hilfsrelais vom ursprünglichen Auslass anfährt.

Also da würde ich eher in den Versorgungsschacht, von wo auch die Verkabelung von Licht und Steckdose kommt, ein Mini-AP-Gehäuse setzen, wo ein FI für die Steckdose und einer für das Licht drin ist. Leider wäre das nicht mehr minimalinvasiv und schon recht kostspielig, zumal die Wohnung ja nur angemietet ist und sowas dem Vermieter vermutlich nicht in jedem Fall gefällt.

Aber die Bestimmungen sehen doch vor, dass eine Nachrüstung auf aktuell geforderte Sicherheitsstandards nur bei Änderung und wesenticher Erweiterung Pflicht ist.

Wäre denn eine Verlängerung der Leuchtenzuleitung tatsächlich um einen knappen Meter schon eine wesentliche Änderung?

MfG,
Marius

hi

für das Bad gilt seit ein paar Jahren auch FI-Pflicht für die
Leuchten

Wo steht das?

DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2008-10

„zusätzlicher Schutz der Stromkreise mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit 30 mA nach 701.415.1“
das Wörtchen ‚Steckdosen‘ wurde 2008 durch ‚Stromkreise‘ ersetzt

Wie stellst du dir das vor?

peinlich. Den Lichtschalter hab ich glatt vergessen.
Den müsstest du zur Steckdose dazusetzen. Sorry mein Fehler

Dann müsste man die Steckdose ja
mit der Leuchte ‚belegen‘ und sich zwischen Haartrockner und
Licht entscheiden

ähm, nö. Ich meine keinen Schuko-Stecker als Ausgang.
Diese RCD-Steckdosen haben hinten auf der Anschluß-Seite RCD-geschützte Drahtanschlüsse als AUSGANG!
Ich meinte, die Leuchte sollte auf der UNTERPUTZ-Seite der RCD-Stds., also in der Schalterdose angeschlossen werden, nicht mit SchuKostecker

Hast sowas noch nicht angeschlossen, gell?
aber ich hab wirklich dabei nicht an den Lichtschalter gedacht

Wäre denn eine Verlängerung der Leuchtenzuleitung tatsächlich
um einen knappen Meter schon eine wesentliche Änderung?

ääähm, du fragst hier im öffentlichen Bereich
was soll ich also antworten?
laut Meinungsmachern in den Fachmagazinen ist das eine Erweiterung der el.Anlage - also JA

mach, wie du willst, aber frag doch sowas nicht in der Öffentlichkeit
Solang keinem was passiert dadurch, kräht da auch kein Hahn danach

Du bist noch am Anfang deiner Karriere und musst lernen selber eigenverantwortlich zu entscheiden, was man verantworten kann und was einmal ein Bumerang werden könnte

Schorsch

MfG,
Marius

ähm, nö. Ich meine keinen Schuko-Stecker als Ausgang.
Diese RCD-Steckdosen haben hinten auf der Anschluß-Seite
RCD-geschützte Drahtanschlüsse als AUSGANG!
Ich meinte, die Leuchte sollte auf der UNTERPUTZ-Seite der
RCD-Stds., also in der Schalterdose angeschlossen werden,
nicht mit SchuKostecker

Hast sowas noch nicht angeschlossen, gell?
aber ich hab wirklich dabei nicht an den Lichtschalter gedacht

Richtig, hatte sowas auch noch nicht in der Hand. Das ist ja auch mehr eine Notbehelfslösung und nicht ganz allgegenwärtig.

Aber vermutlich gibt es die Teile eh nur als UP-Ausführung und nicht AP. Die aktuelle Steckdose ist nämlich AP…

MfG,
Marius

…Das ist ja
auch mehr eine Notbehelfslösung und nicht ganz allgegenwärtig.

Notbehelfslösung stimmt. Aber die Bewandtnis dazu sollte der Elektriker schon kennen:
Die FI-Steckdose ist ein vollwertiger FI-Schalter und wurde ursprünglich immer bei Renovierungen benutzt, wenn die übrigen Kabel 2-adrig belassen werden sollen.

Von der FI-Steckdose werden auch nachfolgende Steckdosen geschützt, weil sie hinten an den Drahtanschlüssen auch geschützte Ausgangsklemmen hat
Damit wähnte sich der Eli zB bei renovierten Bädern auf der sicheren Seite

Bis dann die oberschlauen Normenleser daherkamen und das Wörtchen ‚Stromkreis‘ darin lasen
Seitdem ist der Schwachsinn nicht mehr auszurotten, daß der Stromkreis ja bis zum Verteilerkasten geht, also die ganze Leitung vom UV bis zum Bad auszutauschen ist

Seither traut sich keiner mehr die FI-Steckdose im Bad zu verwenden, weil sie ja erst ab der ersten Steckdose schützt und nicht schon das Kabel von der UV
obwohl die Normer es ursprünglich gut und richtig meinten

Die RCD-Steckdose gibt es übrigens auch aufputz, aber die ist nochmal ein Stückchen teurer

Ich kann dich im Übrigen immer wieder nur an einen der ersten Lehrsätze verweisen:
„Die Elektrofachkraft kann die Sicherheit nachweisen, indem er sich an die VDE-Regeln hält oder eine GLEICHWERTIGE Sicherheit nachweisen kann“

Das ist mein Leitsatz.

Gruss Schorsch

Aber vermutlich gibt es die Teile eh nur als UP-Ausführung und
nicht AP. Die aktuelle Steckdose ist nämlich AP…

MfG,
Marius