Hallöchen,
ich habe jüngst eine Badleuchte (Schutzklasse I, da es leider keine ansehnlichen in Schutzklasse II gibt) samt Anbringung verschenkt. Da sie allerdings in einem recht betagten, teilrenovierten (Elektrik wurde meines Erachtens nicht erneuert) Haus zu montieren ist, vermute ich noch eine durchweg in TN-C erstellte Elektroinstallation, wo also klassisch genullt wurde.
Der Bestandsschutz wäre ja nicht verletzt, wenn die neue Leuchte exakt an der Stelle der alten Platz fände und dort wieder in klassischer Nullung angeschlossen würde. Damit hätte ich auch keine Bedenken, da die Höhe selbst mit dem längsten Arm nicht erreichbar ist (falls mal irgendwo der PEN unterbrochen wäre).
Allerdings handelt es sich um eine Leuchte, die prädestiniert ist, direkt über dem Spiegel installiert zu sein. Hierzu müsste ich wohl oder übel die Leitung vom Auslass her etwa einen Meter senkrecht nach unten verlängern. Dies reicht vermutlich aus, um den Bestandsschutz aufzuheben? Also müsste die Leuchte irgendwie mit separat geführtem Schutzleiter und FI(?) angeschlossen werden.
Dabei sehe ich nur eine Möglichkeit: Direkt in der Nähe wurde offenbar eine AP-Steckdose nachgerüstet. Das war mit Sicherheit zu einer Zeit, als klassische Nullung nicht mehr zulässig war. Diese müsste also, abgesehen vom FI, der vermutlich noch nicht eingebaut wurde, die Kriterien erfüllen. Die Lichtstromkreise werden alle per Stromstoßschalter betätigt. Ich vermute, dass sie daher über einen separaten Stromkreis laufen. Für Leuchten ist ein FI ja in Innenräumen nicht vorgeschrieben, so auch im Bad oder liege ich da falsch? Wenn dem so wäre, müsste es doch möglich sein, den PE von dort abzuzweigen und den vorhandenen Licht-PEN nur als N zu klemmen. Aber darf man den PEN auf diese Weise zum alleinigen N umfunktionieren?
Wenn alle Stränge reißen, verzichte ich auf die Umplatzierung und bau die Leuchte an den ursprünglichen Platz.
Für andere minimalinvasive Lösungsideen wäre ich überdies dankbar!
MfG,
Marius