wir haben gerade in Reli das Thema Moral und Co. behandelt. Ein Teil davon war der Umgang mit Dilemmas. Hier eines der bekanntesten Beispiele:
„Eine Frau, die an einer besonderen Krebsart erkrankt war, lag im Sterben. Es gab eine Medizin, von der die Ärzte glaubten, sie könne die Frau retten. Es handelte sich um eine besondere Form von Radium, die ein Apotheker in der gleichen Stadt erst kürzlich entdeckt hatte. Die Herstellung war teuer, doch der Apotheker verlangte zehnmal mehr dafür, als ihn die Produktion gekostet hatte. Er hatte 2000 Dollar für das Radium bezahlt und verlangte 20000 Dollar für eine kleine Dosis des Medikaments.
Heinz, der Ehemann der kranken Frau, suchte alle seine Bekannten auf, um sich das Geld auszuleihen, und er bemühte sich auch um eine Unterstützung durch die Behörden. Doch er bekam nur 10000 Dollar zusammen, also die Hälfte des verlangten Preises. Er erzählte dem Apotheker, daß seine Frau im Sterben lag, und bat, ihm die Medizin billiger zu verkaufen bzw. ihn den Rest später bezahlen zu lassen. Doch der Apotheker sagte: „Nein, ich habe das Mittel entdeckt, und ich will damit viel Geld verdienen.“
Heinz hat nun alle legalen Möglichkeiten erschöpft; er ist ganz verzweifelt und überlegt, ob er in die Apotheke einbrechen und das Medikament für seine Frau stehlen soll.
Sollte Heinz das Medikament stehlen oder nicht?“
Kann man einen Einbruch von Heinz in die Apotheke mit dem Notstand §§34-35 rechtfertigen? Denn es besteht ja eine Gefahr für das Leben der Frau…
Notstand entsteht plötzlich und unvermutet,die schleichende Krankheit im Beispiel ist bekannt.
Notstand wäre zum Beispiel,Passant bricht nachts vor der Apotheke zusammen,Herzstillstand. Andere Person findet ihn,kein Handy,keine Menschenseele auf der Straße zu sehen.
Im Schaufenster des Apotheke liegt ein Defibrilator.
Hier könnte man wohl mit dem Einschlagen der Scheibe,Herausnahme des Gerätes und Anwendung am Passanten schnelle Hilfe leisten,die ihn möglicherweise retten könnte.
Das wäre wohl rechtlich gedeckt.
Danke für die schnelle Antwort. Kann man in dieser Dilemma-Situation nicht anderes machen, als die Person sterben zu lassen? Gibt es keinen Weg, die Person zu retten, ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen??
Danke für die schnelle Antwort. Kann man in dieser Dilemma-Situation nicht anderes machen, als die Person sterben zu lassen? Gibt es keinen Weg, die Person zu retten, ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen??
Um welchen Fall geht es denn jetzt? Defi oder Medikament?
Beim Defi ist es ja kein Verstoß. Beim Medikament gäbe es nur eine kollektive und damit etwas langwierigere Lösung. Etwa indem man alle Leute in eine Krankenkasse zwingt und die Kasse bezahlt das dann, eventuell ergänzt um irgendwelche Bedingungen, was neue Medikamente kosten dürfen sollen oder wie der Apotheker sonstwie dazu bewogen würde, dieses Medikament abzugeben.
Notstand entsteht plötzlich und unvermutet,die schleichende
Krankheit im Beispiel ist bekannt.
Hier wird offensichtlich Notwehr mit Notstand verwechselt. Im Rahmen des Notstandes kann auch eine sogenannten Dauergefahr über einen langen Zeitraum vorliegen (wie etwa die Fälle des „Haustyrannen“), die jederzeit zum Schadenseintritt (hier also der Krebstot) führen kann. Genau das unterscheidet den Notstand von der Notwehr.
Notstand wäre zum Beispiel,Passant bricht nachts vor der
Apotheke zusammen,Herzstillstand. Andere Person findet
ihn,kein Handy,keine Menschenseele auf der Straße zu sehen.
Im Schaufenster des Apotheke liegt ein Defibrilator.
Hier könnte man wohl mit dem Einschlagen der
Scheibe,Herausnahme des Gerätes und Anwendung am Passanten
schnelle Hilfe leisten,die ihn möglicherweise retten könnte.
Das wäre zwar auch Notstand, richtig, aber die Norm erfasst deutlich mehr.
du (ich sage jetzt einfach mal du) würdest also sagen, dass man den Einbruch mit dem Notstand rechtfertigen (entschuldigen??), richtig?? Auf welchen Paragraphen nimmst du dann Bezug (§34 oder §35)???
du (ich sage jetzt einfach mal du) würdest also sagen, dass
man den Einbruch mit dem Notstand rechtfertigen
(entschuldigen??), richtig??
Nein, das habe ich nicht gesagt, sondern lediglich, dass es nicht daran scheitert, dass eine Gefahr iSd. § 34 StGB vorliegen würde.
Das Herzstück des Notstandes ist jedoch (iGz. Notwehr) die Güterabwägung. Aufgrund der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter und einmal unterstellt, der Sachverhalt wäre derart eindeutig, wie geschildert (und entsprechend aufgeklärt im Gerichtsverfahren), könnte ich mir eine Rechtfertigung vorstellen. Das könnte man aber auch anders sehen. Letztlich ist es hier eine Frage der Argumentation und der Wertung der Rechtsgüter.
rechtfertigen kannst du es meiner Auffassung nach mit dem § 34 StGB nicht, allerdings könnte die Handlung entschuldbar nach § 35 StGB sein. Auf jeden Fall muss die Gefahr wirklich nicht anders abwendbar gewesen sein; gäbe es noch eine andere, weniger einschneidende Möglichkeit, wäre der Notstand, wie geschildert, nicht möglich.
Letztlich bleibt aber alles - wie schon angeführt - eine Frage der Darstellung und Begründung.