Generell gilt: Solange das neue Werk etwas Eigenständiges und Neues darstellt, darfst du auch Ausschnitte daraus verwenden. Du darfst aber nicht etwas „klauen“ und es dann als Deins ausgeben.
Wie das mit den Urheberrechten bei Kinski aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke mal, dass bestimmt noch Familie oder Label irgendwelche Rechte besitzen. Ein geschütztes Werk ist aber immer - egal, ob nur auf Auftritten verwendet oder auf CD gebrannt
gerade in Bezug auf „Jesus Christus Erlöser“ kann ich ein klein wenig mitreden und dich erstmal aus vollstem Herzen dazu beglückwünschen, dass du (hoffentlich!) Im voraus diese Frage stellst.
Denn die Witwe versteht da mal überhaupt keinen Spass. Vor ungefähr 15 Jahren war ein Originalmitschnitt des Sportpalastauftritts kurzfristig in den Handel geraten und zwar mit sämtlichen Zwischenrufen und in voller Länge (wurde seinerzeit von der ARD aufgezeichnet). Kaum zwei Tage nach Erscheinen dieser CD wurde die gesamte Produktion eingestampft, da Frau Kinski das Erbe des teuren Verblichenen verunglimpft sah.
Was momentan legal im Umlauf ist, ist derbe gekürztes und geschöntes Material, ausserdem hat man sich mittlerweile aussergerichtlich geeinigt. Steht dir natürlich vollkommen frei, dort erstmal anzufragen. Ich kann dir nur sagen. Vorsicht mit den jeungen Pferden.
In diesem SInne gutes Gelingen und die besten Grüße
Danke für eure Antworten, ich habe ein Funlied auf Youtube hochgeladen, den Kinski Rock Mix mit leaglen TV Aufnahmen… Aber mein Kommerzielles Lied stelle ich ein.
Naja nun haben wir diesen Song zu Kinskis Ehren^^
Danke und ciao.