Klausel bei Berufsunfähigkeit

Hallo,

ich habe in meinem Versicherungsvertrag die Klausel "Berufsunfähigkeit liegt vor wenn der Versicherte voraussichtlich dauernd außerstande (ärztlich nachzuweisen) ist seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben.

Jetzt hat mir ein bekannter gesagt, das dies kein Arzt machen würde (er stört sich an dem Wort dauerhaft), da der Arzt nicht wüßte, ob es nicht eines Tages ein Mittel oder ein Hilfsmittel (Prothese oder ähnliches) gibt, damit man seinen Job wieder ausüben könnte.

Was haltet Ihr von dieser Aussage? Ist da was dran, oder alles Unsinn?

Andere Versicherer würden statt der Formulierung „dauerhaft“ die Formulierung „mindestens 6 Monate“ verwenden und das wäre praxisnäher. Sollte ich meinen Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag mit der anderen Formulierung abschließen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
Ingo

Hallo!

Nun ja nun könnte man dem Arzt ja auch vorwerfen Haarspalterei zu betreiben.
Ich bin mir sicher, das man in vielleicht 50 oder 100 Jahren keine Brillen etc. mehr braucht.
Daß Protesen, nicht außerhalb angewendet werden sondern direkt mit dem Knochen aggieren. Ist ja erstmal egal.
Nach deiner AUssage ist der Arzt genauso schlimm wie die Versicherungen. Es hätte unter gewissen Umstanden, die Möglichkeit bestanden, das Versicherungsobjekt vor dem Weltuntergang zu retten. Die Zahlung wird daher nicht bewilligt.

Mal eherlich Praxis näher wäre es von deinem Arzt zu sagen, Es ist innerhalb der Beruflichen Lebenspanne dem Versicherten nicht möglich, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Ebenso stimme ich Dir zu, daß die Versicherungen so einen logisch nachvollziehbaren Satz hätten einbauen können. Aber wir wissen ja wie sich Versicherungen finanzieren können. :wink:

Dann ist es auch eine Frage der Krankenversicherung…

Stell Dir nur mal das Beispiel Sehstärke vor. Wir wissen, daß es heute eine Möglichkeit gibt, Kurzsichtigkeit Ambulant zu behandeln. Kosten dafür tragen die Krankenkassen nicht.
Für deinen Beruf (sagen wir Elektroniker; Uhrmacher, Kardiologe oder so) ist aber eine Mindestsehkraft Vorraussetzung. Sei es Du kannst Dir die Behandlung nicht selbst leisten, kannst aber auch deinen Beruf nicht ausführen. Die Krankenkasse bezahlt Dir das nicht, und der Arzt sagt, ich kann sie nicht unfähig schreiben, sie können sich ja behandeln lassen.
Schluß endlich zahlt dann ja auch die Versicherung nicht.

Also was machen???
Ich finde so fangen die Probleme an. Und eigentlich nur wegen einem dähmlichen Satz.
Es müßten da mehr Entscheidungsfaktoren einfließen, sowohl beim Arzt, als auch bei Versicherungen. Und Krankenkassen,…ich weiß nicht ob die so beweglich in ihrem Denken sein können.

Gruß
Frank

Hallo Ingo,

laut deutscher Rechtsprechung heißt „dauerhaft“ mindestens 3 Jahre. Es gibt Versicherungen, bei denen du, natürlich gegen eine höhere Prämie, eine sogenannte Verkürzung des Prognosezeitraums vereinbaren kannst, dass heißt du bekommst dann schon die BU-Rente wenn du vorraussichtlich für 6 bis 12 Monate Berufsunfähig sein wirst. Desweiteren wäre wohl ein Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit förderlich, dass heißt du kannst nicht mehr auf einen anderen Beruf verwiesen werden (was grundsätzlich möglich wäre, wenn der andere Beruf in Punkto Bezahlung und Ansehen in etwa mit deinem jetzigen Vergleichbar wäre).

Grüße

Bernd

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Hallo Ingo,

natürlich gibt es bessere Formulierungen in den Bedingungen und die Angabe der 6-Monatsfrist ist sicherlich besser.

Doch lies Dir Deine Bedingungen einmal durch ob nicht irgendwo im „Kleingedruckten“ eventuell geschrieben steht, dass Leistungen erbracht werden, wenn eine Berufsunfähigkeit bereits 6 Monate bestanden hat und dann anzunehmen ist oder angenommen wird, dass Du dauernd außerstande sein wirst, Deinen Beruf auszuüben.

Zur Frage der Kündigung kann hier nicht generell geantwortet werden, da es zumindest darauf ankommt, wie lange dieser Vertrag bereits besteht und ob noch andere Versicherungen (kapitalbildende Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung) mitversichert sind. Hier sollte eine Vertragsanalyse vorgenommen werden Ich empfehle Dir einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater. Ist zwar kostenpflichtig, aber lohnenswert. Adressen findest Du unter http://www.bvvb.de

Nina