Hallo,
mal angenommen eine Mutter schenkt dem Sohn/der Schwiegertochter zur Hochzeit eine gut vermietete Eigentumswohnung,
im Vertrag steht eine Klausel, die ihr Mitsprache- bzw. Veto-Recht beim Verkauf gewährt (um zu verhindern, dass die Wohung verkauft und der Erlös verprasst wird),
jetzt würden die Beschenkten die Wohnung gerne verkaufen um Eigenkapital für ein Haus zu haben,
die Mutter beruft sich auf die Zusatzklausel und verweigert ihr OK.
Kann man dagegen rechtlich vorgehen?
die Wohnung trotzdem verkaufen?
ist so eine Klausel überhaupt zulässig?
danke für hinweise, ratschläge
MIKEY
Klauseln welche die Verfügungsmacht einschränken sind üblich bei sehr vielen Übergabeverträgen an die Kinder. Oft wird vereinbart, dass der Grundbesitz bei Eintritt eines gewissen Umstandes, z.B. bei Veräüßerung ohne Zustimmung des Berechtigten, Insolvenz des Eigentümers etc. wieder rückaufzulassen ist. Im Grundbuch ist der Rückübertragungsanspruch aufschiebend bedingt gesichert durch eintragung einer Vormerkung gem. § 883 BGB.
Ich wüsste also nicht was gegen solche Klauseln spricht. Das ist Vertragsfreiheit und und niemand zwingt dem Beschenkten das Geschenkte - mit der leidigen Klausel- auch anzunehmen.
ml.