Liebe Leser,
angenommen es wird ein privater Darlehensvertrag aufgesetzt und er soll eine Klausel beinhalten, die besagt, dass wenn der Darlehensgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines altersbedingten Todes stirbt, der Darlehensnehmer nicht an die Erben weiterzahlen soll, sondern die Forderung erlischt; wie kann diese Klausel im Rechtsdeutsch lauten? Der Vertrag ist nicht übertragbar oder so ähnlich? Kann man es so formulieren, dass das Wort „Tod“ nicht aufgeführt wird? Finde ich irgendwie komisch, weil es so einen Beigeschmack bekommt. Aber naja, es soll halt rein.
Liebe Grüße und danke für Anregungen :o), Caro