Klausel eines Wohnungsmaklers

In der Provisionsvereinbarung eines Wohnungsmaklers steht (u.a.):
„Die vorstehenden Vereinbarungen [gemeint ist die Provisionszahlung] gelten auch dann, wenn der Vetrag im Ergebnis über ein anderes Objekt des von uns benannten Vermieters bzw. Verkäufers zustande kommt.“
(Der Makler hat keine AGB. Oder zumindest hat er sie nicht vorgelegt oder darauf verwiesen)

Was bedeutet das für den Wohnungssuchenden? Wenn ihm der Makler eine Wohnung des Vermieters X anbietet, muß er selbst dann Provision zahlen, wenn er sich nicht für diese Wohnung entscheidet, sondern der Vermieter X ihm von sich aus eine andere anbietet? Auch wenn ihn dazu der Vermieter erst Wochen später wieder kontaktiert? - Oder was ist in dem Fall, in dem der Suchende auf eine Zeitungsanzeige antwortet und sich dann herausstellt, daß sie zufällig von Vermieter X ist?

Ich denke, der Makler darf nur für tatsächlich vermittelte Objekte Provision vereinbaren. Für vermittelte Vermieter jedoch nicht, oder?

Ich denke, der Makler darf nur für tatsächlich vermittelte
Objekte Provision vereinbaren. Für vermittelte Vermieter
jedoch nicht, oder?

Hallo Jose,

gerade das hat er ja mit dieser lausel eingeschlossen, daß nicht nur für vermittelte Objekte, sondern auch für vermittelte Vermieter eine Provision fällig ist.

Wie anders soll sich ein makler schützen. Stell dir vor ein Vermieter lehnt alle Mieterangebote ab. der Makler sieht kein geld. der Vermieter ruft die Interssenten privat an und vermietet dann!

wär das gerecht?

winkel

Hallo Jose

diese Meinung ist im Prinzip richtig. Dem Makler steht nur für eine vermittelte Wohnung Maklerprovision zu.

Eine Anzeige des Vermiters X verstösst - wenn nicht betrügerische Absicht in Zusammenwirken mit dem Makler vorliegt -dann gegen den Maklervertrag, wenn der Vermieter den Makler als alleinigen Beauftragten benannt hat. Wenn Du Dich auf eine Anzeige des Vermieters meldest und mit diesem einen Vertrag abschliesst, trägt der Schaden des Maklers der Vermieter.

Meist ist es aber so, dass in solchen Fällen der Vermieter als Strohmann seinen Namen für einen dubiosen Makler hergibt und wenn Du Dich meldest, bekommst Du nur gegen Zahlung der Maklerprovision die Wohnung. Oft wird dann die Maklerprovision zwischen Vermieter und Mieter in solchen Fällen geteilt. Wer auf solche Anzeigen reagiert, sollte die Verbraucherzentralen und den nächsten Mieterverein informieren. Die Arbeit unseriöser Makler schadet dem Ansehen des gesamten Standes.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke, der Makler darf nur für tatsächlich vermittelte
Objekte Provision vereinbaren. Für vermittelte Vermieter
jedoch nicht, oder?

Hallo Jose,

[…]
Wie anders soll sich ein makler schützen. Stell dir vor ein
Vermieter lehnt alle Mieterangebote ab. der Makler sieht kein
geld. der Vermieter ruft die Interssenten privat an und
vermietet dann!

Ich kenn mich in Maklerangelegenheiten nicht aus. Ich dachte immer, der Makler verdient allein am Wohnungssuchenden. - In Deinem Beispiel [Vermieter vermietet das angebotene Objekt ohne Makler] würde der Mieter gegen die Vertragsvereinbarung verstoßen. Und ich denke mal, daß ein Makler dies früher oder später erfahren würde. Wie der Vertrag zwischen Makler und Vermieter aussieht weiß ich nicht. Andererseits habe ich immer noch nicht verstanden, warum der Wohnungssuchende für eine andere Wohnung des gleichen Vermieters zahlen muß. Hätte dann nicht im Maklervertrag stehen müssen, daß der Makler Vermieter vermittelt (und nicht Objekte)?

Hallo Jose,

Ich kenn mich in Maklerangelegenheiten nicht aus. Ich dachte
immer, der Makler verdient allein am Wohnungssuchenden.

Das kommt auf den Vertrag an. z.B. kann ein Makler bei der Vermittlung eine Sozialwohnung (öffentlich geförderten Wohnung, meist zu erkennen, da man hierfür einen Wohnberechtigungsschein benötigt) eingeschaltet werden. Hier darf z.B. keine Maklerprovision verlangt werden. Kosten des Maklers muss der Vermieter tragen.

  • In

Deinem Beispiel [Vermieter vermietet das angebotene Objekt
ohne Makler] würde der Mieter gegen die Vertragsvereinbarung
verstoßen.

Falsch, wenn der Vermieter einen Auftrag an den Makler erteilt hat und dann selbst vermietet, haftet der Vermieter gegenüber dem Makler für die entgangene Maklerprovision.

Und ich denke mal, daß ein Makler dies früher oder

später erfahren würde. Wie der Vertrag zwischen Makler und
Vermieter aussieht weiß ich nicht. Andererseits habe ich immer
noch nicht verstanden, warum der Wohnungssuchende für eine
andere Wohnung des gleichen Vermieters zahlen muß.

Der Mieter hat grundsätzlich dann eine Maklerprovision zu zahlen, wenn ihm durch einen Makler eine Wohnung vermittelt wurde.

Hätte dann nicht im Maklervertrag stehen müssen, daß der
Makler Vermieter vermittelt (und nicht Objekte)?

Der Makler vermittelt keine Vermieter. Er vermittelt Wohnungen.

Wäre es nicht einmal sinnvoll, den Vorgang direkt mir mitzuteilen und zwar mit allen Fakten. Hier im Brett ist es eine rein theoretische Diskussion, die allgemeine Auskünfte zulässt, aber sich - leider - auf spekulative Formen beschränkt. Über die Frage, was ein Vermieter und/oder Maler kann, darf, soll und muss reicht das Brett nicht aus, um alles zu beschreiben.

GRuss Günter