Hi,
mein Frund wohnt in einem Mietshaus, das verkauft wurde und jetzt auch eine neue Hausverwaltung hat.
Frage: Ist sein Mitvertrag mit der alten Hausverwaltung in der abgeschlossenen Form weiterhin gültig?
Er meinte, die Hausverwaltung schreibe in Ihre neuen Verträge, daß für Möbel, Teppiche o.ä. im Kellerabteil (trocken), keine Haftung übernommen wird.
Ist so eine Klausel überhaupt rechtlich gültig???
Viele Grüße
RedShoe