Klausel im Arbeitsvertrag

Hallöchen,

Herr A. hat einen Arbeitsvertrag für den Bereich Vertrieb (Elektronik), nun steht in diesem dass Herr A. ,nach dem Ausscheiden aus der Frima, 3Jahre nicht in diesem gleichem Bereich (Elektronik) arbeiten darf.

Klar ist das eine Sicherheit für die Firma wo A. arbeitet aber ist dies erlaubt?

Natürlich sollte A. seinen Vertrag von einem Juristen prüfen lassen. Nun weis er aber nicht ob es überhaupt Sinn macht??

Hoffe Ihr könnt helfen
und freue mich auf alle Antworten

MFG
Marko

Hallo,

ist dies erlaubt?

Vermutlich nicht. Was steht da im Wortlaut drin?

Wortlaut = genauer Vertragstext

MfG

Hallo,

ein Wettbewerbsverbot, auch ein nachvertragliches, ist prinzipiell durchaus zulässig (§§ 74, 75 HGG iVm GewO). Wettbewerbsverbote sollen dazu dienen, während und nach dem Arbeitsverhältnis den Prinzipal vor Konkurrenz und Verdrängungswettbeewerb zu schützen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers sowie die Aushhandlung einer Karenzvergütung, die schriftlich fixiert auszuhändigen ist. Ferner ist neben der zeitlichen (früher drei, heute 2 Jahre) auch die sachliche Ebene zu betrachten wie z.B räumlicher Umkreis (ca 50. km), Kundenstamm und Tätigkeitsfeld.

Stellen wir uns einmal vor, Du würdest mich einstellen, (selbstverständlich nur für ein exorbitant hohes Gehalt)und ich erlerne bei Dir die Feinheiten der Vertriebswege im Elektronikmarkt. Nun kopiere ich Deine Kundenkartei um nach Vertragslaufzeit meinen eigenen Laden aufzumachen. Nun gehe ich mit meinem neuen Laden zu Deinen Kunden, stelle mich vor und bewerbe meine Artikel: „Marko-Elektronik ist doof, Cleaner-Elektronik ist viel mehr guterer und am doppeltsten billig“. So binde ich deine Kunden und verkaufe die gleichen Produkte, folglich gehst du in die Insolvenz. Wärst Du sauer?

Durchaus dürfte ich allerdings die gleichen Produkte beispielsweise in einem gänzlich anderen Teil der Republik verkaufen oder mich als Vertriebler in einem anderen Markt verdingen und beispielsweise Kuckucksuhren verkaufen.

Die anwaltliche Prüfung empfiehlt sich somit bei prinzipieller Zulässigkeit hinsichtlich der Punkte Dauer des Verbots, Höhe der Entschädigung, zeitliche und sachliche Eingrenzung.

MFG

CLEANER

Hallöchen,

schon mal Vielen Dank für eure Antworten,

Herr A. hat den Text nochmal gefunden:

Dem A. ist es für die Dauer dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verboten, für ein Konkurrenzunternehmen, welches im Bereich (Elektronik) auf demselben Gebiet wie der Arbeitgeber tätig ist, soweit ein solches Konkurrenzunternehmen seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der EU tätig zu sein. Unabhänig davon ob selbständig oder unselbständig.

(Ich habe etwas gekürzt)

Herr A. ist irritiert da er in seinem Job schon Deutschlandweit tätig ist. Gilt der Verbot dann auch in ganz Deuschland??

Karenzentschädigung wird auch gezahlt, hatte gelesen die müssen 1Jahr minimum (75a HGB) betragen bei einem Verzicht. Im A.Vertrag steht aber maximal 6Monate???

MFG

Vielen Dank schonmal

Hallo,

(Ich habe etwas gekürzt)

Och … das wird einem Anwalt nichts ausmachen, denn der wird sich den Vertrag vorlegen lassen und sich nicht mit ner abgespeckten Version befassen.

MfG