Hallo an alle Wissenden
Ich habe folgende Klausel im AVertrag
Die Kündigung des Anstellungsvertrages ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende
zulässig.
Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
aus Tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Angestellten.
Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Zu mir
Bin 52 Jahre alt - 25 1/4 Jahr Betriebszugehörigkeit
Vertrag wurde im Jahre 2000 geschlossen im Rahmen eines Jobwechsels in der Firma.
Ich trage mich mit dem Gedanken mich zu verändern
Weiterhin ist die Klausel Vertragsbruch / Strafe
Der Angestellte verpflichtet sich, einen Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttovergütung (Ohne Überstunden und sonstigen Zuschlägen) zu zahlen, wenn er das Anstellungsverhältniss rechtswidrig nicht aufnimmt oder Vertragswidrig vorzeitig beendet.
Die Firma ist berechtigt einen weiteren Schadenersatzanspruch gelten zu machen.
Besondere Umstände wie evtl. Schließung des Standortes und sonstiges machen mich mobil und mir
vergeht leider der immer große Spaß an meinem Beruf.
Ich hätte sogar Sonderkündigungsschutz - Datenschutzbeauftragter
Vielen Dank im voraus
Gruß
JO