Klausel im Arbeitsvertrag

Hallo an alle Wissenden

Ich habe folgende Klausel im AVertrag

Die Kündigung des Anstellungsvertrages ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende
zulässig.

Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
aus Tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Angestellten.

Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Zu mir

Bin 52 Jahre alt - 25 1/4 Jahr Betriebszugehörigkeit
Vertrag wurde im Jahre 2000 geschlossen im Rahmen eines Jobwechsels in der Firma.

Ich trage mich mit dem Gedanken mich zu verändern

Weiterhin ist die Klausel Vertragsbruch / Strafe

Der Angestellte verpflichtet sich, einen Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttovergütung (Ohne Überstunden und sonstigen Zuschlägen) zu zahlen, wenn er das Anstellungsverhältniss rechtswidrig nicht aufnimmt oder Vertragswidrig vorzeitig beendet.

Die Firma ist berechtigt einen weiteren Schadenersatzanspruch gelten zu machen.

Besondere Umstände wie evtl. Schließung des Standortes und sonstiges machen mich mobil und mir
vergeht leider der immer große Spaß an meinem Beruf.

Ich hätte sogar Sonderkündigungsschutz - Datenschutzbeauftragter

Vielen Dank im voraus

Gruß

JO

Hallo Jochi

Dazu kann i c h nichts sagen. Ich bin kein Experte für Arbeitsrecht. Hier muss der Fachmann-Anwalt für Arbeitsrecht-ran. Andere mögen hier evtl. einen „Rat“ abgeben. Diese Ratschläge kann man sehr oft in der Pfeife rauchen, weil völlig unqualifiziert z.B: ich kenne jemanden, dem…;ich habe mal mit einem gesprochen, der… usw. usw. blabla.!!! Also nochmals mein Rat: Fachanwalt einschalten und mit der Rechtsschutzversicherung über die Übernahme der Beratungskosten sprechen.

Hallo Jochi,
ich kann dir leider nicht weiter helfen.