Klausel im Arbeitsvertrag

Leider so möglich(Vertragsfreiheit). Man muss diesen Vertrag ja nicht abschließen… denkt der Gesetzgeber.
Gruß Brigitte

Hallo!
MMn ist so eine Klausel unstatthaft und nur bei absolut hochwertigen Arbeitsplätzen mit viel Verantwortung notwendig.

Sollte es bei Dir zu einer Forderung aus diesen Punkten kommen, denke ich hast Du gerichtlich gute Chancen.

Bitte schau auch in, vll bringt Dir das was:

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47699892/a…

Grüße
Susanne

Prinzipell sind Klausel zur Vertragsstrafe rechtens, ob in dieser Form, bin ich leider überfragt.

Es kommt immer auf die Tätigkeit an und auch darauf, was für ein Schaden durch das Nicherscheinen entsteht.

Hier kann m. E. nur ein Rechtsanwalt helfen