Hallo
Anbei ein § aus einem Arbeitsvertrag, mit der Bitte um Antwort, ob dies so OK ist, da miir die Vertragsstrafe zu hoch ist.
(1) Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht oder unentschuldigt nicht rechtzeitig aufnimmt, die Arbeit vorübergehend unberechtigt verweigert oder unberechtigt ohne Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigt oder sonst wie beendet oder der Arbeitgeber durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur außerordentlichen Kündigung veranlasst wird, verpflichtet der Arbeitnehmer sich, an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.
(2) Für den Fall der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe das Bruttotagesgeld für jeden Tag der Zuwiderhandlung vereinbart; im Übrigen beträgt die Vertragsstrafe ein Bruttomonatsgehalt. Die Vertragsstrafe darf insgesamt nicht mehr als das in der vertraglichen bzw. gesetzlichen Mindestkündigungsfrist ansonsten enthaltene Entgeld betragen.