Klausel im Arbeitsvertrag

Hallo :smile:

Anbei ein § aus einem Arbeitsvertrag, mit der Bitte um Antwort, ob dies so OK ist, da miir die Vertragsstrafe zu hoch ist.

(1) Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht oder unentschuldigt nicht rechtzeitig aufnimmt, die Arbeit vorübergehend unberechtigt verweigert oder unberechtigt ohne Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigt oder sonst wie beendet oder der Arbeitgeber durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur außerordentlichen Kündigung veranlasst wird, verpflichtet der Arbeitnehmer sich, an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.

(2) Für den Fall der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe das Bruttotagesgeld für jeden Tag der Zuwiderhandlung vereinbart; im Übrigen beträgt die Vertragsstrafe ein Bruttomonatsgehalt. Die Vertragsstrafe darf insgesamt nicht mehr als das in der vertraglichen bzw. gesetzlichen Mindestkündigungsfrist ansonsten enthaltene Entgeld betragen.

D. Klauseln sind gespickt m. unbestimmten Rechtsbegriffen.
Bitte einem FA Arb.recht z. Beurteilung vorlegen.
D. übersteigt mein Fachwissen.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es tut mir leid - aber da muß ich passen. Dies ist eine Anfrage an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ein schönes Wochenende
wünscht Greta

Danke für die Antwort :smile:

Danke für die Antwort :smile:.

Hallo Altivo,
grundsätzlich sind solche Regelungen in Arbeitsverträgen möglich. Die Höhe scheint mir auch nicht „unüblich“. Wichtig für Dich: Es gibt ein BAG-Urteil von 2005 dazu (8 AZR 425/ 04), in dem vieles klar gestellt wird.
So dürfte z.B. die Regelung bei außerordentlicher Kündigung durch den AG unwirksam, weil zu ungenau, sein.

Hallo. Sorry da kenn ich mich nicht aus. Habe noch nie gehört, dass es in einem normalen Arbeitsverhältnis in dem man angestellt ist, überhaupt Vertragsstrafen gibt.

Viele Grüße, mikmona

Hallo,
ich kann leider nicht weiterhelfen.
Cress

Vielen lieben Dank!

Danke für die Antwort :smile:
.

Trotzdem sag ich danke :smile:

Diese Klausel ist rechtswidrig, niemand kann wegen Nichteinhaltung seiner Arbeitspflicht bestraft werden. Wenn Du als Manager eingestellt werden solltest, könnte es hinkommen, aber als normaler Arbeitnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften nach BGB

Das ist ok, es steht doch nur da das bei für nicht geleistete Arbeit kein Gehalt gezahlt wird nur bei der unbefristeten Kündigung geht es über die einbehaltung hinaus, dass könnte gegen die guten Sitten verstoßen es sei den der Arbeitgener kann nachweisen dass ihm durch den verlust der arbeitskraft kosten enstehen. Gruß

Tut mir leid, daß ich nicht weiterhelfen konnte - aber das ist schon very special!
Dies ist das erste Mal, daß ich ein feedback bekomme - und ausgereichnet hier war ich gar nicht hilfreich - verrückte Welt!!!

Danke dafür - und ein schönes Wochenende!

Ist nicht für mich, sondern für jemand anderes. Der Job ist „Reinigungskraft“. Deshalb kommt es mir ja auch so komisch vor. Bei einem Manager-Job könnte ich diese Klausel ja sogar noch verstehen. :smile:

Habe jetzt noch ein paar Infos bekommen. Vertragsstrafen sind zulässig, aber nicht pauschal in jedem Vertrag. Das geht nur, wenn dem Arbeitgeber dadurch erhebliche finanzielle Einbußen entstehen. Der Vertrag ist als Reinigungskraft und ich glaube kaum, dass der Passus in so einen Vertrag gehört.

Generell gehört sowas nicht in einen arbeitsvertrag, weil einige sachen im arbeitsrecht geregelt sind, so ist darin bereits geklärt, dass für nicht geleistete arbeit keine bezahlung erfolgt. eine Strafe bei fristloser entlassung vertsößt wie schon dargelegt gegen die guten sitten da immer eine einzelfallprüfung erfolgen muss und ein nachweis zu den entstandenen verusten erfolgen muss.

Ich halte die Ausführungen nicht für unrechtmäßig außer die bei Kündigung aber sie isnd überflüssig und verwirrend da völig überflüssig.

Ihre Frage ist schnell beantwortete
beide § in ihrem Beispiel sind Gesetzeswiderrechtliche Klauseln des Arbeitsvertrages und werden vor jedem Arbeitsgericht gekippt und einkassiert werden. Lassen sie diese § aus ihrem Arbeitsvertrag streichen, notfalls auch auf Gerichtliche Anordnung.

Hallo,

vom Prinzip kann man eine solche Vereinbarung treffen. Es liegt an Ihnen ob Sie einen solchen Vertrag in der heutigen Zeit unterschreiben. Wir haben fast Vollbeschäftigung. Da muss man sich nicht in dieser Art und Weise behandeln lassen. Oder ist es ein besonderer Arbeitgeber?

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo,
der Satz mit dem Bruttomonatsgehalt muss weg.!
So nicht unterschreiben!