Guten Tag,
ist es rechtens eine Klausel in einen befristeten Vertrag zu schreiben, dass ich die Firma nicht auf einen unbefristeten Verklagen werde?
Und wie sollte man sowas formulieren?
Guten Tag,
ist es rechtens eine Klausel in einen befristeten Vertrag zu schreiben, dass ich die Firma nicht auf einen unbefristeten Verklagen werde?
Und wie sollte man sowas formulieren?
Wie soll das gehen? Kann man sich über das Gesetz stellen und sagen: Jetzt mache ich die Regeln?
Würde man das formulieren, dann wäre der Vertrag ungültig, da er gegen das Gesetz verstößt.
Gruss DL
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Hi!
Würde man das formulieren, dann wäre der Vertrag ungültig, da
er gegen das Gesetz verstößt.
Nein, er wäre natürlich nicht ungültig!
Er wäre teilnichtig, d.h., dass die entsprechende Klausel nichtig wäre, der Rest aber seine Gültigkeit behält.
Gruß
Guido
Hallo Guido
Würde man das formulieren, dann wäre der Vertrag ungültig, da
er gegen das Gesetz verstößt.Nein, er wäre natürlich nicht ungültig!
Er wäre teilnichtig, d.h., dass die entsprechende Klausel
nichtig wäre, der Rest aber seine Gültigkeit behält.
Würdest Du da deine Hand für ins Feuer legen? 
Ich sag mal so: Wenn ein befristeter AV mit zwei Sachgründen nach Feststellung, daß einer der beiden Sachgründe nicht wirksam ist, bzgl der Befristung an sich im Ganzen als unwirksam ausgeurteilt wird,…,warum sollte dann nicht die Befristung eines Zeitvertrages gänzlich unwirksam sein, wenn sie eine offensichtlich nichtige / unwirksame Klausel enthält?
Gruß,
LeoLo