Liebe/-r Experte/-in,
zum 31. März 2011 ziehen wir aus unserer derzeitigen Wohnung aus.
Interessenten für die Wohnung haben wir auch schon, laut deren Aussage haben diese bereits den Mietvertrag unterzeichnet.
Die Personen haben sich am vergangene Freitag die Wohnung zum ersten mal angesehen.
Während der Besichtigung kam das Gespräch der Renovierung auf den Tisch.
Laut der Aussage der neuen Mieter habe unser derzeitiger Vermieter ihnen gesagt, wir hätten die ersten beiden Monate keine Kaltmiete gezahlt, da wir die Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen hätten, diese Aussage stimmt komischerweise nicht mit unserer Erfahrung und den Übergabeprotokollen überein, da wir die Wohnung von beginn an komplett bezahlt haben.
Nun wollen die neuen Mieter die Wohnung jedoch in renoviertem Zustand erhalten und ich sehe es bisher noch nicht wirklich ein alle Räume zu streichen.
Die dazugehörige Klausel im Mietvertrag sagt jedoch :
„Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere Anstrich der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Raufasertapete gleichsteht, Reinigen von Parkett - und Teppichböden, Innenanstrich von Türen und Fenster, Anstrich von Heizkörpern und Heizröhren, das beseitigen kleinerer Putz- und Holzschäden. Der Bedarf an Schönheitsreparaturen richtet sich nach der Abnutzung und kann mit dem Vermieter geklärt werden.“
Ich habe mich einige Stunden im Internet belesen, jedoch leider nichts passendes zu meinem Fall gefunden.
Aus diesem Grunde würde ich gerne wissen, ob die Klausel rechtskräftig ist, oder nicht.
ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.
Mit freundlichem Gruß