Klausel in Datenschutzerklärung einfügen?

Hallo,
ich biete auf meiner Internetseite jetzt die Möglichkeit an, sich online anzumelden.
Diese Anmeldung ist freiwillig und es gibt nach wie vor eine zweite Variante per Telefon.
Mit welcher Klausel kann ich die Verarbeitung von Daten (Vorname + Nachname) so darstellen, das es auf absolut freiwilliger Basis passiert und nicht notwendig ist.
Wer es nicht möchte kann quasi auch anrufen und sich anmelden.
Danke, VG Thomas

Hallo,

so wie ich die DSGVO verstehe, musst Du darlegen, welche Daten u zu welchem Zweck erfasst, wie eine Abfrage der Bestandsdaten möglich ist, wie Daten gelöscht werden können, welche Speicherfristen aber dringen einzuhalten sind und welche Daten Du an externe Verarbeiter weitergibst.

Dabei ist völlig unerheblich, ob Du die Daten online, fernmündlich oder im persönlichen Gespräch erfasst.

Über die Möglichkeiten der Anmeldung kannst Du formlos informieren.

Grüße
Pierre

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„Sollten Sie sich bei uns registrieren, verwenden wir die dort gemachten Angaben (Vor- und Nachname, [ggf. Liste ergänzen] für folgende Zwecke: …“

Dass die Daten optional erhoben werden ist aber für die Datenschutzerklärung eigentlich unerheblich. Frage ist, ob diese Angaben überhaupt anders verarbeitet werden als die Daten, die ohne Registrierung anfallen. Oder hast Du andere Gründe, das speziell „abzufrüstücken“.

Wenn nicht, würde ich in der bestehenden Datenschutzerklärung nur die Auflistung, welche Daten erhoben werden, ergänzen.

BTW: Ich frage mich aber viel mehr, wie Du die telefonische Registrierung datenschutzrechtlich behandelst. Von der DSGVO ist das nicht anders zu behandelt, wie eine Registrierung auf der Webseite. Du hast die gleichen Aufklärungspflichten. Eine Nachweis, dass die Aufklärung erfolgt ist, dürfte schwierig sein.

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Erstmal danke für deine Ausführung, das hilft mir schon weiter :slight_smile:
Die telefonische Variante ist rechtlich abgesichert, daher habe ich da keine Sorge. Die Internetseite wurde jetzt erst geschalten und soll optional als Alternative dienen.
VG Thomas

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