Klausel in pferde op versicherung?

hallo
mein pferd wurde wegen einer kolik operiert und jetzt
will meine versicherung nicht zahlen weil sie gelegenheitskopper ist.
und deshalb hatten sie eine klausel gesetzt das eine bauchhöhlen
operation die nächsten 2 jahre ausgeschlossen ist.
nach meinen recherchen und der meinung meinung meines
tierarztes ist diese klausel gar nicht rechtens da koppen keine
krankheit ist und es wissenschaftlich bewiesen ist das die kolik nicht vom koppen gekommen ist.
und mein pferd macht dies nur im stall zur zeit der kolik war sie auf der wiese und hatte gar keine möglichkeit zu koppen.
sollte ich einen anwalt zur rate ziehen?

Hallo maravia,

woher das kommt …ob vom Koppen oder nicht… ist unerheblich.
Tatsache ist die Klausel, die die Kostenübernahme für eine entsprechende OP 2 Jahre lang ausschließt.
Und anscheinend war diese OP ja innerhalb dieser Zeitspanne.

Tip: den Versicherungsvertreter ins Kreuz treten und das nächste mal alles besser durchlesen. (leider)

Ein seriöser Anwalt wird dir das auch sagen.

Ich würde zumindest erstmal googeln, denn wenn Sie die Versicherungsbeingungen unterschrieben haben, dann haben Sie mit der Unterschrift bekundet einverstanden sind. Auch wenn diese rechtsneutral sind.Sprechen Sie mit IhremVersicherungsberater, der oder die ihnen den Vertrag angeboten bzw. verkauft hat, denn solten Sie den Rechtsweg einschlagen wird man ihn der Falschberatung bezichtigen. Es steht Ihnen frei diesen Weg einzugehen. Sollte sich die Versicherung dennoch weigern gibt es noch den Weg über den Versicherungsombudsmann, der vermittelt zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer.
Viel Glück wünsche ich Dir!!!

p.s. wenn meine Auskunft zufriedenstellend war, bewerte mich bitte
Gruß, Boxerchen

Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Andreas

hallo
mein pferd wurde wegen einer kolik operiert und jetzt
will meine versicherung nicht zahlen weil sie
gelegenheitskopper ist.

Hallo, maravia, ja ich würde auf jeden Fall einen Anwalt um Rat fragen, das ist eine komplizierte Angelegenheit. viel Glück dabei, Gruß Ingrid

hallo,
wenn sie eine rechtsschutzversicherung haben und es keine unnoetigen mherkosten fuer sie bedeutet gehen sie zum anwalt…

ansonsten gehen sie zur verbraucherzentral…dort finden
sie ebenso fachkundes personal die beratung kosten rd. 24 euro

gruss

hallo maravia,
hört sich an dass der versicherungsfall kurz nach vertragsabschluss eingetreten ist, aber dass sollte erstmal egal sein. ob diese klausel rechtens ist werden nur juristen (anwälte und evtl. das gericht) klären können. Wir können eine vertrag schließen über eine probefahrt für ein kfz mit der klausel du darfst nicht zum mond fahren. zum mond fahren ist nicht möglich (koppen ist keine krankheit) aber warum soll die klausel deswegen nicht gelten.??

der ausschluß der bauchhöhlenoperationen bezieht sich sicher nicht ausschließlich auf koliken hervorgerufen durch koppen sondern denke ich ist sehr allgemein gehalten. lies es mal wort für wort und versuche immer deinen fall aber auch andere rein zu interpretieren. ich denke du wirst zum ergebnis kommen, dass die klausela andere riskiofälle abdeckt. in anderen versicherungsbereichen urteilen gerichte, dass die klausel so auszulegen ist, wie der normale kunde die klausel versteht.

wenn da jetzt nur steht in den nächsten 2 jahren sind bauchhöhlen-op nicht versichert und mehr steht da nicht, dann hast du schlechte karten, würde ich mal sagen. denn dass ist klar und verständlich und bezieht sich nicht auf das koppen.

hoffe ich konnte helfen.

alles gute für das pferd. solltest du einen anwalt nehmen würde mich persönlich das ergebnis interessieren.
gruss
marago

Hallo,
ohne Police und Vertragsklauseln kann man wenig Aussagen treffen. In jedem Fall hilfreich und kostenlos ist die Einschaltung des Obmudsmann für Versicherungen.
Mfg febud

JA, lass Dich mindestens beraten. Ich bin Deiner Meinung. Viel Glück, Egon

hallo

die versicherung sagt mir ja diese klausel
wurde gesezt da sie koppt.

keine Ahnung.

Da kann ich nicht weiterhelfen.

tut mir leid, da kann ich ihnen ohne die police garnicht weiter helfen.

Hallo Maravia,
puh, da bin ich absolut überfragt… wenn du dich ansonsten von deinem TA gut beraten fühlst würde ich auf den hören und mir noch ein paar meinungen von anderen Pferdebesitzern im Stall oder so einholen…
Sorry dass ich nicht helfen kann!

Das ist schwer zu sagen. Im allgemeinen sind Urteile dazu sehr verbraucherfreundlich. Im Humanbereich gibt es Urteile, dass wenn kein ursächlicher Zusammenhanb mit der Erkrankung besteht die Versicherung zahlen muss. Solche Urteile mussten erst vor Gericht erkämft werden. Der Ausgang ist immer ungewiss. Ich habe keine Ahnung, ob solche Fälle auch bei Tieren existieren. Falls Du klagst ist es sehr sehr wichtig einen Anwalt zu wählen, der mit Versicherungen schon langjährige Erfahrungen gemacht hat.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

Würde mich auf jedem Fall mit einem Anwalt in Verbindung setzen und die Chancen ausloten.

lg