Hallo, laut vielen Informationsquellen hat die Klausel „laut Vorbesitzer“ in einem Kaufvertrag beim Kauf eines jungen gebrauchten Fahrzeugs nichts zu suchen, um als Käufer vor bösen Überraschungen besser abgesichert zu sein. Nun habe ich feststellen müssen, dass praktisch jeder Vertragshändler solche Klauseln in seine Verträge implementiert und darauf besteht. Insbesondere bei Laufleistung bestehe kaum Chancen, die tatsächliche Laufleistung zu überprüfen und für diese gerade zu stehen. Meine Frage lautet: Lassen sich Vertragshändler auf Verträge ohne die o.g. Klausel beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges überhaupt ein?
Hallo
ich hab bisher nur von privat gekauft, hatte aber auch vor meinen nächsten Gebrauchten lieber vom Händler zu erwerben, weil ich schonmal mit einem angeblichen Privatverkäufer reingefallen bin. Den Vertrag konnte ich nach zähem Ringen zwar rückabwickeln, aber nur weil ich gewisse Umstände beweisen konnte - trotzdem kostet das ja eine ganze Menge Zeit und Nerven.
Die Sachmängelhaftung kann ein gewerblicher Verkäufer beim Verkauf an privat ja nur begrenzen und nicht ganz ausschliessen. Daher ist es ja so beliebt nur als Vermittler zu fungieren. Ob bei einem echten Verkauf Händler_an_Privat der Zusatz „laut Vorbesitzer“ dann tatsächlich zu einem Haftungsausschluss des Händlers in dem entsprechenden Punkt führt, konnte ich (wachgerüttelt durch deine Fragestellung) nun auch nicht herausfinden.
Zur Überprüfung der Laufleistung habe ich mir aber kürzlich erst einen Artikel aufgehoben > „alle Daten (Wartungen, Tachostand etc) können anhand der Fahrgestellnummer direkt bei Mercedes abgeglichen werden“
> Quelle
Keine Ahnung ob das nur bei Mercedes so ist, aber zumindest behalte ich mir das als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme im Hinterkopf.
Nun bin ich auch ganz gespannt, ob jemand hier deine eigentliche Fragestellung beantworten kann bzw. ich würde die Fragestellung gern ergänzen:
1) Kann bei einem Verkauf Händler_an_Privat der Händler durch den Zusatz „laut Vorbesitzer“ in dem entsprechenden Punkt wirksam seine Haftung ausschliessen?
2) Gibt es etwa auch eine Prüfpflicht/Aufklärungspflicht durch den Händler hinsichtlich der Laufleistung (wie >hier unter Vorschäden) bzw. gilt das wenn überhaupt dann nur für eine (Marken)Werkstatt, weil womöglich nur die den „heissen Draht“ zur Herstellerdatenbank hat? Gibt es zu einem solchen Sachverhalt Urteile/gefestigte Rechtsprechung?
Gruß Rudi
Einfach mal ausprobieren, es herrst ja Vertragsfreiheit bei der Gestaltung des Vertrages. So wie er diese Klauses reinschreibt, kanst du sie auch ablehnen. Wenn er dem Vorbesitzer traut, kann er doch auch selbst dafür einstehen. Wenn nicht, solltest du ihm merken lassen, dass er offenbar mit undurschsichtiger Kundschaft Geschäfte betreibt. Ob so etwas für das Renomee eines Autohauses gut ist?
Tach auch!
ich hab bisher nur von privat gekauft, hatte aber auch vor
meinen nächsten Gebrauchten lieber vom Händler zu erwerben,
weil ich schonmal mit einem angeblichen Privatverkäufer
reingefallen bin. Den Vertrag konnte ich nach zähem Ringen
zwar rückabwickeln, aber nur weil ich gewisse Umstände
beweisen konnte - trotzdem kostet das ja eine ganze Menge Zeit
und Nerven.
Die Masche mit „von Privat“ über den Schwager des Cousins oder „im Kundenauftrag“ (hat jemand von Euch schon mal einen Fähnchenhändler mit dem Verkauf eines Autos beauftragt?) ist Usus bei Händlern, die nicht für die von ihnen verkauften Autos gerade stehen möchten.
Was die Vertragsgestaltung von „Vertragshändlern“ betrifft, so gibt es auch hier genügend Hintertürchen. Eines wurde ja bereits beschrieben.
Wenn der Händler sich nicht darauf einlässt, den Km-Stand zu garantieren, kauft man eben woanders. Dies könnte dann möglicherweise zu einem größeren Druck auf die Hersteller führen, bessere technische Sicherungen gegen Tachomanipulation vorzusehen.
Ich kaufe doch keinen 2009er 500 SL für 49.000 Eur ohne Km-Garantie. Wer das mitmacht, ist selbst schuld.
Die Sachmängelhaftung kann ein gewerblicher Verkäufer beim
Verkauf an privat ja nur begrenzen und nicht ganz
ausschliessen. Daher ist es ja so beliebt nur als Vermittler
zu fungieren. Ob bei einem echten Verkauf Händler_an_Privat
der Zusatz „laut Vorbesitzer“ dann tatsächlich zu einem
Haftungsausschluss des Händlers in dem entsprechenden Punkt
führt, konnte ich (wachgerüttelt durch deine Fragestellung)
nun auch nicht herausfinden.
Dies wird im Einzelfall zu prüfen sein.
Generell sollte man nur Fahrzeuge kaufen, die eine glaubwürdige Historie aufweisen.
Ein gutes Bsp. für den typischen Wagen mit gefaktem Tachostand:
Bj. 2002, 2. Hand, 145.000 Km.
Checkheft beim Vertragshändler durch Erstbesitzer bis 90.000 Km / 2008. Danach noch 2 oder 3 Inspektionen bei ATU bis 138.000 Km / 2011. Wer dann die 7.000 Km in 2,5 Jahren (bis jetzt, Ende 2013) glaubt, ist selbst schuld.
Oft fahren der Dealer oder seine Familie die Kisten selbst, verzichten auf Service, drehen den Tacho dann nach 1-2 Jahren auf ein paar 1.000 Km nach der letzten Inspektion zurück und behaupten, das Auto stand die letzten 2 Jahre bei einem Opa herum.
Das sieht man aber leicht. Im Zweifel lieber nicht kaufen.
Ein guter Gebrauchtwagen hat eine aktuelle Inspektion, zumindest von einer vernünftigen Werkstatt. Liegt die Inspektion 2-3 Jahre zurück und der vorgeschriebene Zyklus ist 1 Jahr - Finger weg. In den letzten jahren lauter „ATU“ Stempel - Finger weg.
Zur Überprüfung der Laufleistung habe ich mir aber kürzlich
erst einen Artikel aufgehoben > „alle Daten (Wartungen,
Tachostand etc) können anhand der Fahrgestellnummer direkt bei
Mercedes abgeglichen werden“
> Quelle
Keine Ahnung ob das nur bei Mercedes so ist, aber zumindest
behalte ich mir das als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme im
Hinterkopf.
Dies können die meisten dt. Hersteller. Aber nur dann, wenn der Service bei einem Markenbetrieb durchgeführt worden ist.
Für mich würden oberhalb 5.000 Eur sowieso nur solche Autos in Frage kommen.
Nun bin ich auch ganz gespannt, ob jemand hier deine
eigentliche Fragestellung beantworten kann bzw. ich würde die
Fragestellung gern ergänzen:1) Kann bei einem Verkauf Händler_an_Privat der Händler durch
den Zusatz „laut Vorbesitzer“ in dem entsprechenden Punkt
wirksam seine Haftung ausschliessen?
Vermutlich nicht generell.
Im Einzelfall müsste geprüft werden, wieviele Vorbesitzer der Wagen hat, was er gekostet hat, wie vollständig die Servicehistorie vorliegt u.s.w.
Ist das Auto 2 Jahre alt und hat 30.000 Km gelaufen, muss man als Käufer wohl nicht mit Manipulationen rechnen.
Bei einem 15 Jahre alten Auto mit 4 Vorbesitzern und fehlendem Checkheft wird ein Richter möglicherweise anmerken, dass der Verkäufer anhand der vorliegenden Daten einfach gar keine Möglichkeit hatte, einen genauen Km-Stand herauszufinden und zu belegen.
Der Käufer wusste dann ja auch, dass all die Daten zur Historie fehlen und ist einfach ein Stück weit selbst schuld.
2) Gibt es etwa auch eine Prüfpflicht/Aufklärungspflicht durch
den Händler hinsichtlich der Laufleistung (wie >hier unter
Vorschäden)
Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als Kaufmann möglicherweise.
Aber was soll er denn prüfen ausser Checkheft und Serviceaufkleber abzugleichen und den allg. Zustand mit dem Tachostand zu vergleichen?
Meine früheren Dienstwägen gingen mit 200.000 - 280.000 Km nach 2-3 Jahren an den Leasinggeber zurück.
Die Autos sahen danach deutlich besser aus, als ein 2 Jahre alter Familienvan mit 50.000 Km.
Man hätte den Tachostand locker auf 120.000 Km zurückdrehen und 3-5 kEur mehr erlösen können.
So etwas passiert andauernd. Du kennst viellecht die Schätzungen von KriPo und ADAC, dass mehr als 1/3 aller Gebrauchtwägen mit manipulierten Tachos den Eigentümer wechseln.
Nur was ich nicht verstehe: wer fällt darauf herein? Wer kauft ein Auto ohne Servicerechnungen und (glaubwürdigem) Checkheft?
Ich wage zu behaupten, dass es unheimlich schwierig ist, mir ein „gedrehtes“ Auto zu verkaufen.
und dabei krieche ich für gewöhnlich beim Kauf noch nciht einmal unter den Wagen.
Ich sehe mir den Verkäufer, sein Umfeld, Zustand und Papiere an und weiß woran ich bin.
bzw. gilt das wenn überhaupt dann nur für eine
(Marken)Werkstatt, weil womöglich nur die den „heissen Draht“
zur Herstellerdatenbank hat? Gibt es zu einem solchen
Sachverhalt Urteile/gefestigte Rechtsprechung?
Du kannst mit der FIN beim Hersteller nachfragen. Der Weg geht üblicherweise über einen Vertragshändler.
Noch einfacher geht es, wenn man den Gebrauchtwagen während der Probefahrt fix beim nächsten Vertragshändler vorstellt und die wichtigsten Sachen sowie die Historie durchchecken lässt.
Bei höherwertigen Gebrauchtwägen machen die paar Euro dafür durchaus Sinn.
Bei TÜV und Dekra kann man übrigens auch für unter 100 Eur Gebrauchtwagenchecks durchführen lassen.
Dem Gebrauchtwagenkäufer empfehle ich immer wieder die folgenden, sehr einfach zu beachtenden Punkte (zumindest bei normalen Alltagsautos. Geht es um einen Ferrari 365 GTC, kann die Sache anders aussehen):
- nur 1. oder 2. Hand. Hier auch auf Importe mit gelöschter Historie achten!
- nur ältere, seriöse Vorbesitzer
- nur Vertragshändler, Spezialhändler (MB-Spezi seit Jahren, Oldtimerhandel) oder ältere Privatleute
- niemals „im Auftrag“ oder „von Privat“, wenn offensichtlich ein Händler nur versucht, die Gewährleistung zu umgehen. Es gibt auch seriöse Kommissionsgeschäfte. Diese können aber durch den Händler per Vertrag belegt werden und das Fahrzeug erfüllt alle anderen hier genannten Kriterien. Eine Gewährleistung muss nicht immer sein. Bei seltenen Modellen und 800 Km Entfernung zum Händler kann man darauf auch verzichten. Ggf. kann man dann eine Garantie abschliessen.
- nur vollständiges Checkheft. Geht auch bei einem 1998er Passat wunderbar. Man muss halt suchen.
- nur gepflegter Zustand. Bei Annoncen mit Photos von dreckigen, nicht ausgesaugten Autos rufe ich gar nicht erst an.
- abgefahrene Reifen, Bremsen an der Verschleißgrenze, fälliger Service, „Motorwarnleuchte an, kann aber nur eine Kleinigkeit sein“, u.ä. Schwachsinn führen zum Nicht-Kauf.
- nie Autodeals mit Arabern und Türken. Sorry, mag hart sein, aber meine Erfahrungen sind derart einschlägig schlecht, dass ich das nicht mehr mitmache.
- bei Kauf vom Händler und Kaufpreis über 7.000 Eur hat eine 2 Jahre Garantie inklusive zu sein. Hart verhandeln, die meisten Händler haben aktuell keine allzu großartigen Verkaufszahlen.
Wer darauf achtet, fällt normalerweise nicht auf die Nase.
Wer dazu noch Abstand nimmt von den meistgesuchten Modellen wie Golf, A3, A6, Passat, Roomster u.s.w., findet in der Nische öfter mal top-gepflegte Rentnerautos zum Schnäppchenpreis. Weshalb z.B. muss der Familyvan ein Touran sein? Ein Mitsubishi Space Star oder Chrysler Voyoager kosten einen Bruchteil und sind auf keinen Fall so viel schlechter, wie sie günstiger sind.
Sie suchen ein günstiges Auto für 20.000 Km pro Jahr Arbeitsweg und 2 Urlaube zu dritt? Warum muss es ein Polo / Golf sein? Ein Ford Focus 1 oder ein Mercedes 190E bekommen ebenfalls die grüne Plakette, kosten fast nichts und sind gute, zuverlässige Autos, sofern man meine o.g. Punkte beachtet.
Sauberes Rechnen hilft ebenfalls. Ich unterstelle, dass 70% aller Dieselkäufer keinen Diesel bräuchten. Sie zahlen drauf, v.a. wenn gebraucht gekauft und dann teuer Turbos und Injektoren getauscht werden müssen.
Wenn man weniger als 30.000 Km p.a. fährt und gebraucht kauft, lohnen sich Diesel oder Gasumbau auf keinen Fall. Ein gut gepflegter, haltbarer Saugbenziner mit ausreichend Hubraum, wie z.B. der MB 190 E 2.0 mit ca. 120 PS, laufen auf 7-8 L und für den Otto-Normalfahrer mit seinen 12.000 Km im Jahr reicht eine Inspektion bei Mercedes für 500 Eur (und das ist sehr, sehr hoch gegriffen) alle 2 Jahre locker aus. Ein gut eingekaufter 190er mit 120.000 Km läuft so noch 8 Jahre. Dann wirft man ihn weg. Das hat dann an Inspektionen weniger gekostet als bei einem neueren VW TDI, an Steuer und Versicherung weniger als die Hälfte und an Wertverlust 3-4.000 Eur.
Danke für Ihre Zeit…!
Jetzt muss die Gans übergossen werden.
Gruß,
M.
Auf die Fragen kann ich nur in einem sehr kleinen Bereich eine Antwort geben:
Die tatsächlich gefahrenen Km lassen sich überprüfen:
a - mit der Fahrgestell Nr. bei jeder x beliebigen z.B. VW Werkstatt auch im Ausland.
b - das Fahrzeug muß alle zwei Jahre zum TÜV. Und der TÜV trägt mit Sicherheit den KM Stand ein.
c - wurde das Fahrzeug überwiegend in einer freien Werkstatt gewartet, trägt auch diese den Km Stand ein.
Unter dem Strich muß der Verkäufer, auch der Wiederverkäufer / Händler einen möglichst lückenlosen Nachweis über die Wartungen an seinem Fahrzeug vorlegen. Kann er das nicht, würde ich das Fahrzeug nicht kaufen.
MfG Wolfgang
Danke für die Tipps!
Gruß
T.
Hallo,
das kommt auf einen Versuch an. Im Grunde haftet der Händler für das Fahrzeug und übernimmt ja auch die Gewährleistung. Wenn dann etwas kaputt geht, kann er sich auch nicht auf die „laut Vorbesitzer“ Klausel berufen.
Wenn der Händler sich nicht auf die Streichung einlässt, würde ich sowoeso hellhörig werden.
Ich streiche bei Kaufverträgen für z.B. Elektro-Großgeräte etc. immer die AGB auf der Rückseite der Verträge durch und schreibe „Es gilt das BGB“ drauf und lasse mir das gegenzeichnen. Wer das nicht macht, hat Klauseln in den AGB, die zum Nachteil des Kunden sind.
Gruß,
twilight666