Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich gehe im Januar in den Mutterschutz. Bei meiner bisherigen Tätigkeit hatte ich einen Dienstwagen, den ich auch uneingeschränkt privat nutzen durfte. Laut Dienstwagenvertrag habe ich den Dienstwagen mit Beginn des Mutterschutzes wieder abzugeben ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlunge. Jetzt ist meine Frage ob so eine Klausel rechtens ist? Weil schließlich würde mir dann ja im Mutterschutz ein Nachteil entstehen, was ja eigentlich nicht sein darf, oder?
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!
hallo,
da hab ich leider keine ahnung. Aber rein logisch gedacht hätte ja sonst die firma einen nachteil. aber wie gesagt, ich weiß es leider nicht.
alles gute!
hallo, ich kann keinen nachteil erkennen.mit beginn des mutterschutzes wird das arbeitsverhältnis unterbrochen…und damit fallen direkte Ansprüche aus dem vertrag weg…also alles in ordnung. Nicht alles,was einem lieb geworden ist wird zum nachteil,wenn es nicht mehr da ist