Klausel über Renovierung nach 25 Jahren

Hallo zusammen,

vergangenen Donnerstag haben die Mieter eines Hauses ihren Mietvertrag form- und fristgerecht nach 25 Jahren gekündigt.
Bei einer ersten Begehung lag der Eindruck nahe, dass in der gesammten Mietzeit nicht renoviert oder mal gestrichen wurde. Da mindestens einer im Haus geraucht hat, sind natürlich vergilbte Wände offensichtlich.
Im Mietvertrag wurde seinerzeit vereinbart, dass die Mieter bei Auszug fachgerecht renovieren müssen.
Die Frage daher:
Was ist diese Klausel heute noch Wert???

Vielen Dank und Gruß
Marco

Hallo,

das kommt auf den genauen Wortlaut der Klausel an. Mittlerweile bürgert sich die irrige Annahme an, dass „alte“ Klauseln alle ungültig sind.

Das ist so nicht korrekt. Also nochmal: Wäre im theoretischen Mietvertrag nur von einer Endrenovierung die Rede? Wie sieht es allgemein mit Schönheitsreparaturen aus?

Gruß
Nita

Hallo,

die Klausel dass bei Auszug fachgerecht renoviert werden muss ist noch gültig, wobei früher bei „fachgerecht“ von einem Fachmann, also einer Firma die Renovierung hätte durchgeführt werden müssen wobei heute auch der Mieter renovieren kann.
Wenn allerdings die Wohnung vor 25 Jahren unrenoviert übernommen wurde, ist es strittig, wurde die Wohnung im renovierten Zustand übernommen, gilt die Vereinbarung.

si